Willkommen auf meiner Timeline!
26.6.2022
Gratulation an Nils Politt zur Deutschen Straßenmeisterschaft 2022. Top Leistung. Aber auch Simon Simoni Geschke hat mich mit seinem dritten Platz sehr erfreut.
Anderes Thema: Die Bikepacking-Vorbereitung geht weiter. Wie befestige ich mein Schloss am Rad? Ohne Schloss kann nicht los, schon gar nicht alleine. Sonst stehe ich in Frankreich irgendwann ohne Fahrrad da.
Leider habe ich hinten an den Sitzstreben keine Ösen für Flaschenhalter. Allerdings befinden sich oben an den Sitzstreben je eine Öse für die Gepäckträgerbefestigung, die ich aber anders gelöst habe. Hier wäre also ein Befestigungspunkt für mein Abus Bordo. Aber die zweite Öse fehlt.
Lösungen wie diese hier* gibt es zwar, aber die Schellen sind immer für die dickeren Rohre des Rahmens ausgelegt. Schade.
Hat jemand von Euch einen Tipp für Rohre mit geringerem Durchmesser?
25.6.2022
Ich habe ein neues Bikepacking-Zelt bestellt.
Eigentlich bin ich mit meinem 1-Mann-Ultraleicht-Zelt Forclaz Trek 900 top zufrieden. Das Zelt hatte ich 2019 im Decathlon erworben. Seit 2021 hat es einen nahezu identischen Nachfolger. Nahezu heißt, dass das Nachfolgemodell ohne zusätzliche Bodenplatte erhältlich ist. Dadurch wiegt das Zelt Forclaz Trek MT900* nur 1.300 Gramm. Klasse, genau wie der Preis, der bei bescheidenen 149,99 EUR* liegt. Kauft man die passende Bodenplatte*, was für Frühjahr und Herbst Sinn macht, kommen 24,99 EUR* und 150 Gramm on top.
Mit meiner Einmannhundehütte war ich schon einige Male unterwegs, immer problemlos, sogar bei langen Regennächten.
Aber manchmal hatte ich mir etwas mehr Platz gewünscht. Schon länger steckte mir das 2-Personen-Modell des Trek MT900 in der Nase. Decathlon bietet das Zelt für 229,90 EUR* an. Die Bodenplatte gibt es für 34,99 EUR* dazu. Gewichtsmäßig kommt bei dieser 2-Personen-Variante 2.270 Gramm /1.950 Gramm + 270 Gramm) zusammen. Das sind fast 800 Gramm Zusatzgewicht. Auch das Packmaß leidet ein wenig.
Packmaß und Gewicht des 2-Personen-Zeltes sind für mich jedenfalls o.k. und da das Forclaz Trek MT900 bei Alltricks nur 200 EUR* kostet, habe ich zugeschlagen. Schließlich möchte ich im Sommer zwei Wochen mit dem Rad nach Frankreich.
Ob ich die Bodenplatte auch noch bestelle, schaue ich mir erst einmal an. Im Garten wird zur Probe aufgebaut. Dann schauen wir weiter.
24.6.2022
Früh um 8 Uhr musste unser Ford in die Werkstatt und ich mit dem Falt-Rennrad zurück nachhause. 3,5 km, die auch fürs Stadtradeln zählen. Weil ich für die kurze Strecke keinen Wahoo anwerfen wollte, habe ich die Strecke mit der Stadtradeln-App getrackt und dabei zwei Schwachstellen markiert und gemeldet.
Nachmittags ging es zum Abholen wieder zu Ford, wobei ein kleiner Umweg ermöglichte, über die App ein Ärgernis zu melden.
Auf dem Foto ist es schlecht zu sehen, das Zeichen 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“, weshalb ich es rot umgkringelt habe. Über zwei Spuren plus Abbiegespur müssen Radfahrende wechseln, und dann an der Fußgängerampel auf grün warten, bis man weiter geradeaus radeln darf. Alleine schon der Spurwechsel von ganz rechts nach links auf die Abbiegespur ist gefährlich – gefährlicher als weiter geradeaus zu fahren.
Was soll das?
Die Zweispurigkeit hört keine fünfhundert Meter weiter auf. Warum also innerorts Zweispurigkeit? Hier könnte die rechte Spur sofort und permanent zur Fahrradspur werden. Stattdessen werden die Radfahrenden gegängelt. Übrigens ist der mit Zeichen 240 als benutzungspflichtig ausgewiesene Bürgersteig/-weg eng und schlecht befahrbar. Fun Fact: Aus der andern Richtung kommend, darf der Radfahrende den Bürgersteig befahren, muss es aber nicht. Wenn er es tut, muss er vorher keine Spuren wechseln. Er fährt ja schon ganz rechts. Beidseitig herrscht übrigens Zweispurigkeit. Heißt, die eine Richtung ist so gefährlich, wie die andere.
Selten dämlich oder?
Wer also was für die Sicherheit von Radfahrenden tun will, opfert beidseitig eine Spur. Vom Verkehraufkommen wird die „Stadtautobahn“ sowieso nicht gebraucht.
23.6.2022
Danke für Eure Einschätzungen der gestrigen „unklaren“ Verkehrssituation. Auf dem Weg zum heutigen Betriebssport (Fahrradgruppe) bin ich an der neuralgischen Stelle vorbei geradelt und schoß zwei Fotos.
Das linke Foto ist aus Sicht des Radfahrers. Man sieht den Einmündungsbereich wo ich von links mit dem Auto kam. Nach links hatte der Radfahrer null Sicht. Das rechte Foto zeigt dieselbe Stelle von der anderen Blickrichtung. Ein benutzungspflichtiger Fahrradweg verläuft hier nicht, sondern ein Wirtschaftsweg. Er scheint in beide Richtungen befahrbar, jedenfalls für landwirtschaftlichen Verkehr und Fahrräder. Wenn dem so ist, dann muss der Verkehrsteilnehmer (gestern also ich) dort prinzipiell Vorfahrt gewähren. Zumindest ist das meine heutige Einschätzung. Aber die Stelle ist so unübersichtlich, dass dort eine eindeutige Markierung und Beschilderung hin gehört. M.E. macht es hier wenig Sinn, Radfahrer oder landwirtschaftliche Fahrzeuge vom Nebenweg vorfahrtsberechtigt in den Einmündungsbereich zweier übergeordneter Straßen einfahren zu lassen. Ob hier die Gemeinde, in dem Fall Dreieich, zuständig ist? Die Ordnungsbehörde? Die werde ich kontaktieren. Schließlich gilt es hier eine Gefahrenstelle auszumerzen.
Nach dem Betriebssport ging es auf dem Heimweg kurz bei Olli vorbei. Der betreibt einen interessanten Trödelladen mit Ausschank in der Altstadt von Neu-Isenburg. Mit Fahrrädern hat er wenig zu tun, aber er hat ein nett bemaltes Schild für seine „to go Getränke“.
22.6.2022
Heute brauche ich die Hilfe von Leuten, die sich mit Verkehrsregeln auskennen. Unbeabsichtigt habe ich einem Gravelradfahrer mit Monsieur Claude, dem R4-Kastenwagen, die vermeintliche Vorfahrt genommen. Zum Glück ist nichts passiert, schließlich steuere ich den alten R4 mit Bedacht.
Jedenfalls regte sich der Radfahrer tierisch auf und fluchte, wild mit dem rechten Arm gestikulierend.
Sehen hätte ich ihn aber kaum können. Wäre ich mit einem modernen Wagen unterwegs gewesen, wäre ich dank guter Bremsen schneller (also normal schnell) an die Einmündung ran gefahren. Dann hätte der Radfahrer keine Chance gehabt. Mit dem R4 nimmt man hingegen schon Fahrt raus, weit bevor man Bremsen, bzw. Stehen muss. Schließlich haben alte Fahrzeuge wesentlich schlechtere Bremsen.
Aber was war passiert?
Ich fuhr auf das Vorfahrtachten-Schild zu, um rechts abzubiegen. Vorne sieht man einen gepflasterten Teil, eine Art Querung, optisch abgesetzt, aber m.E. ohne Vorrang für Fußgänger oder Radfahrer. Sehe ich das richtig? Der gepflasterte Teil war aber gar nicht das Problem, sondern der Weg, der rechts an der Einmündung beginnt und parallel der Hauptstraße entlang führt, in die ich rechts einbiegen wollte. Bild 4 zeigt den Weg von der Hauptverkehrsstraße aus. Auf diesem Foto sieht man auch eine Beschilderung, allerdings nur die Rückseite. Ob es ein benutzungspflichtiger Radweg ist, weiß ich nicht. Ein rundes Schild hängt dort jedenfalls. Vielleicht ein blauer Lolli?
Der Radfahrer, den ich fast auf der Motorhaube gehabt hätte, fuhr auf diesem Weg entgegen der Fahrtrichtung, also aus meiner Sicht von rechts kommend. Als ich auf der gepflasterte Stelle war und auf die Einmündung zurollte, fuhr der Radfahrer von rechts ungebremst vor mein Auto. Während ich eine Vollbremsung hinlegte, zog er nach rechts auf die Hauptstraße und fuhr auf der normalen Spur weiter.
Verstanden soweit?
Unbenommen der Frage, ob der Radfahrer den Weg in die „falsche“ Richtung befahren durfte, stellt sich für mich die Frage, ob er Vorfahrt gehabt haben könnte. Ab wann gilt das Vorfahrtachten-Schild? Ab da wo es steht, oder auf Höhe der Einmündung, also dort, wo die gestrichelte Fahrbahnmarkierung verläuft.
Egal wer Schuld gehabt hätte, zum Glück ist nichts passiert. Ich würde nur zu gerne wissen, wie die Verkehrssituation hier wirklich ist. Schließlich fahre ich seit 39 Jahren Auto und sowas ist mir noch nie passiert.
Als Radfahrer wäre ich in dieser Situation nicht einfach vom Weg auf die Straße gefahren, ohne zu gucken. Aber das ist ein anderes Thema.
Übrigens entstanden die Fotos, nachdem ich gedreht hatte, und den Weg ein zweites Mal abgefahren war. Natürlich stand mein R4 bei jedem Foto. Was sonst?
21.6.2022
Mit der Bahn zurück nach Frankfurt. Der Wagon des ICE ist klimatisiert bis zum Gehtnichtmehr und macht seinem Namen alle Ehre. The Ice Train. Eiskalt ist mir.
Draußen steht die Sonne tief am Horizont, aber immer noch kräftig strahlend. Schön warm wäre es jetzt auf dem Rad. Aber hier ist die Kältekammer.
Vergangenen Sonntag testete ich zum ersten Mal die Videofunktion der Garmin Varia RCT716.
Bei Tageslicht ist die Qualität ausreichend um Kfz-Kennzeichen gut zu erkennen. Mehr brauche ich gar nicht.
Das Radar funzt im Zusammenspiel mit dem Wahoo ELEMNT Bolt V2 ebenfalls; überraschend gut sogar.
Nun geht es ans Testen der Akkulaufzeit. Zwei Kamera-Modi gibt es. Permanente Aufnahme und Aufnahme wenn das Radar ein Auto meldet. Ich bin gespannt, wie lange das Gerät durchhält. Radar plus Aufnahme bei ausgeschaltetem Rücklicht funktioniert übrigens nicht.
20.6.2022
36 Grad und es wird noch heißer … In manchen Gegenden Deutschlands soll es gestern bis zu 39 Grad warm gewesen sein. Mir reichten beim gestrigen Radfahren die 36 Grad. Heute soll es etwas abkühlen. Wie man es dreht und wendet, der Klimawandel lässt grüßen.
Ich starte heute zu meiner ersten Dienstreise seit Beginn der Pandemie. Onlinemeetings sind gut, aber auf Dauer können sie keine persönlichen Kontakte ersetzten. Aber sie reduzieren Dienstreisen nachhaltig. Da bin ich mir sicher. Für mich geht es heute nach Berlin, innerdeutsch mit der Bahn. Auch wenn die Reise etwas länger als mit dem Flieger dauert, ist das kein Beinbruch. Schließlich kann ich im Zug arbeiten. Das passt.
Herrscht im Zug eigentlich noch Maskenpflicht? Ich werde jedenfalls eine tragen. Trotz Dreifachimpfung und gerade überstandener Infektion kann man sich im Zug ohne Maske einfach nicht sicher sein. Dass Marco Buschmann jüngst mehr Evidenz für die Wirksamkeit von FFP2-Masken forderte, ist für mich geradezu grotesk.
Leider ist Buschmanns Forderung in Linie mit Tankrabatt (Lindner) und verhindertem Tempolimit wider besseren Wissens (Wissing). Fast möchte man sich wünschen, dass die Ampel alsbald platzt. Wäre das gut? Wenn Du mich vor einem halben Jahr gefragt hättest, nein. Heute glaube ich, dass die FDP der Ampel bei den wichtigen Themen immer wieder ein Bein stellt, aus rein populistischen Gründen. Populismus ist in der Regierungsverantwortung fehl am Platz. Vermutlich wären bei Neuwahlen nicht nur die Tage von Lindner, Buschmann und Wissing gezählt. Auch um Kanzler Olaf Scholz sähe es nicht gut aus, woran er selbst nicht ganz unschuldig ist. Doch was käme dann? Schwarz-Grün? Nein, besser die Ampel reißt sich zusammen, nicht ohne die FDP intern angezählt zu haben.
Und was hat das mit Fahrradfahren zu tun? Mal wieder nichts. Aber manchmal ist das eben so.
Schönen Start in die neue Kalenderwoche und in die zweite Hälfte der Radsaison. Die Tage werden schon wieder kürzer.
P.S.: Weil ich es eben mit Klimaschutz hatte, sollte erwähnt werden, dass ich gestern wieder 20 km mit dem R4 verballert habe. Reine Lustkilometer waren das – alles andere als klimaneutral. Tempolimitgegner mit Fuck-You-Greta-Aufkleber auf dem Auto halten mir mein Verhalten gerne vor. Aber es gibt nicht nur schwarz und weiß. Auch soll niemand wegen des Klimaschutzes irgend etwas verboten bekommen (außer schneller als 130 km/h zu fahren – irgendwann). Sensibilisieren ist wichtig. Wen wir generell bewußter agieren, kann man auch zwischendurch spaßeshalber Auto fahren, oder mit dem Flieger in den Radurlaub. Warum nicht?
Monsieur Claude wird übrigens nächstens als Teamfahrzeug von CyclingClaude und der Rennrad-WG eingesetzt werden. Bei 12-Stunden-Hohler-Buckel ist mit uns zu rechnen.
Die mit * markierten Links sind so genannte Affiliate Links. Wenn Du so einen Link benutzt und online einkaufst, erhält CyclingClaude eine kleine Provision, die zur Kostendeckung des Blogs eingesetzt wird. Für Dich wird es natürlich nicht teurer. Vielen Dank für Deine Unterstützung.
Hey Claude,
Ich glaube die Kameraaufnahme bei abgeschalteten Licht geht unter Verwendung eines geeigneten Garmin Gerätes. Beim 515/516 ist das jedenfalls so. Da kann man am edge das Licht separat abschalten und dennoch die Radarfunktion nutzen.
Müsste ja auch über die App gehen. Geht aber nicht. Oder ich bin zu blöd. Oder die App ist zu blöd.
Hmm ich kann das leider auch nicht prüfen da ich nur nen Edge 1000 habe. Da ist das Problem, das zwar das Radar erkannt wird, die Lichtfunktion jedoch nicht. Das geht erst ab 1030 und äquivalente 8XX. Dort kann man dann auf dem Edge das Licht abschalten bzw. sogar die Lichtmodi ändern.
Mir würde wirklich reichen dass das Licht tagsüber nur blinkt wenn sich eben ein Fahrzeug nähert. Aber deswegen auf nen neueren Edge wechseln? Not convinced yet.
Blinken ist lt. StVZO nicht erlaubt. Deshalb gibt es nur Dauerlicht oder gar keines.
Ja ist nicht erlaubt. Dann tausche Blinken gegen automatisches Einschalten des Dauerlichtes bei Annäherung eines Fahrzeuges.
Wenn von rechts ein Fahrrad auf die Straße fährt, hat es keinen Vorrang.
Das wäre nur dann anders wenn zusätzlich zum Zeichen „Vorfahrt gewähren “ das Zusatzzeichen „auf Radverkehr achten“ verwendet würde.
Das ist hier nicht der Fall.
Der Fehler liegt deshalb beim Radfahrer.
Beim Unfall hättest Du wegen Gefahrenhaftung ggf. eine Mitschuld.
Danke für Deine Einschätzung.
Hallo Claude,
dir als Verkehrsteilnehmer muss ja erkenntlich sein ob da erstens ein Radweg verläuft, was durch (wie Anonymus schon anmerkte)
mit „auf Radverkehr achten“ oder dem Zusatzschild mit dem gegenläufigen Pfeilen (Verkehrszeichen (1000-32) -StVO Radfahrer kreuzen von rechts und links, https://baustellenabsicherung24.de/verkehrszeichen-1000-32-stvo-radfahrer-kreuzen-von-rechts-und-links.html# ) oder/und einer doppelt gestrichelten Linie (Optische Verlängerung des Weges) über den Kreutzungsbereich dargestellt wird, bzw. einer Rot aufgemalten Wegfläche über die Straßeneinmündung, was ja aber alles nicht der Fall ist.
Zweitens gelten in der Regel Verkehrsschilder allgemein zwar ab Standort, da aber so wie es aussieht das kein Radweg ist kannst du bis zu „Haltelinie“ (Gestrichelte Linie) vorfahren und der Radfahrer hat keine Vorfahrt, so meine Einschätzung.
(Verkehrszeichen Nr. 205 „Vorfahrt gewähren!“:
Dieses Verkehrszeichen zeigt Ihnen an, dass Sie an eine Kreuzung oder Einmündung heranfahren, an der Sie den Fahrzeugen auf der kreuzenden Vorfahrtsstraße die Vorfahrt gewähren müssen. Haben Sie die Haltelinie bzw. Sichtlinie erreicht und keine anderen Fahrzeuge kreuzen Ihren Weg dürfen Sie langsam weiterfahren. Anhalten müssen Sie nicht, wenn es nicht erforderlich ist. Sind andere Fahrzeuge auf der Vorfahrtsstraße unterwegs, müssen Sie natürlich stehen bleiben und abwarten, bis der Weg für Sie frei ist.)
Letztlich ist es natürlich am Besten das nichts passiert/ist.
Danke für die ausführliche Antwort. Ich sehe es im Grunde genauso, war ob des Beinaheunfalls aber sehr schockiert und zweifelte an meiner Kenntnis der StVO. Heute werde ich mir die Sache auf dem Fahrrad anschauen. Interessant ist in der Tat, ob es ein benutzungspflichtiger Radweg ist. Der dürfte dann nur in eine Richtung befahrbar sein, sonst wäre das Schild in beide Richtungen angebracht.
Ja, geht mir dann als Autofahrer genauso wenn ich solche Begegnungen mit Radlern habe, ich fordere immer die Rücksicht der Autofahrer ein und dann fahre ich ein Radler über den Haufen, das Horrorszenario vor allem wenn ich noch Schuld hätte.
Exakt. Mit meinem modernen Ford wäre der Unfall unausweichlich gewesen. Mit modernen Autos fährt man recht flott auf eine Einmündung zu und bremst spät. Die Bremsen geben es ja her. Aber eigentlich ist es eine Unart. Als Radfahrender sieht man oft zu spät, dass das Auto bremst.
Sollte der Radfahrer laut Deiner Schilderung so gefahren sein, gebe ich meine Einschätzung ab::: der Radfahrer ist einfach ein Depp!!
Auch als Radfahrer muss man umsichtig fahren. zumal die Kreuzung offensichtlich nicht beschildert ist.
Finde die Fahrbahnmarkierungen (Dreiecke) in den Niederlanden recht brauchbar. Auch wenn man fremd ist, erkennt man sofort wer Vorrang hat. In Deutschland weiß man nie wie es gemeint ist. Besonders schlimm finde ich Regelungen in Abhängigkeit der Verschwenkunkstiefe.