Lockdown und eingeschränkter Bewegungsradius
Schon gestern wurde gemunkelt, dass heute der Lockdown verlängert werden soll. Gerade war Angela Merkel live in der Pressekonferenz und bestätigte die Gerüchte. Was viele Radsportler erschrecken dürfte, ist der eingeschränkte Bewegungsradius, sobald die 7-Tage-Inzidenz eines Landkreises über 200 liegt. Nur 15 km darf man sich dann ohne triftigen Grund vom Wohnort entfernen. Radfahren zählt nicht zu den triftigen Gründen, solange es nicht der Arbeitsweg ist.
Wir im Kreis Offenbach hatten vom 1.11. bis 25.12.2020 7-Tage-Inzidenz-Werte von >200, mit drei oder vier Ausnahmen. Entsprechend hatten wir eine nächtliche Ausgangssperre, von 21 bis 5 Uhr, die am morgigen Mittwoch ausläuft. Schließlich hat sich der täglich neu berechnete 7-Tage-Indzidenz-Wert seit 26.12. bis auf 114,4 am heutigen 5.1.2021 verbessert. Nur ist der 7-Tage-Inzidenzwert derzeit aufgrund der feiertagsbedingten unklaren Datenlage nicht belastbar. Außerdem wissen wir von den letzten Oktobertagen, wie schnell er sich nach oben entwickeln kann.
15-km-Regel
Steigt der Inzidenz-Wert wieder auf >200 ist im Kreis Offenbach Essig mit Radfahren. Das ist gewiss. In 67 anderen Landkreisen, die momentan über 200 liegen, greift die 15-km-Regel schon jetzt. Wie verhält man sich als Radfahrer mit eingeschränktem Bewegungsradius und wie eingeschränkt ist man wirklich?
Leider gibt es kein mir bekanntes Tourenplanungsprogramm mit der Funktion „Plane eine Route im maximalen Umkreis von X Kilometern“.
Hallo Komoot, Ridewithgps, Strava, Bikemap …, das wäre doch was. Die Funktionalität könnte schließlich auch zu normalen Zeiten interessant sein.
Kartenradiusrechner von CalcMaps
Hilfsweise kann man auf den Kartenradiusrechner von CalcMaps zurück greifen. Mit der Funktion „Zeichne einen Kreis“, ist ein Bewegungsradius um einen bestimmten Punkt über das Drop-Down-Menü (links) auswählbar. Mit „Kreis bearbeiten“ kann man einen beliebigen Kreis ziehen. Damit sind auch Radien möglich, die im Drop-Down-Menü nicht angeboten werden.
Warum braucht man das, wenn doch 15 km als Wert in der Tabelle enthalten ist? Der Radius gilt nicht von einem Punkt, sondern von den Grenzen des Wohnorts.
Für Dietzenbach habe ich deshalb neben dem 15 km Radius einen weiteren mit 17 km gezogen. Das sollte ungefähr hin kommen.
In dem gestrichelten 17-km-Kreis kann ich mich gefahrlos bewegen, sollte es zu einer Einschränkung des Bewegungsradius kommen. In dem Kreis kann man auch Kilometer machen. Das ist beruhigend. Trotzdem hoffe ich, dass es nicht soweit kommt. Corona hat uns auch so schon genug im Griff.
Da haben wir hier in Österreich noch Glück – so eine 15-km-Regel gibt es bei uns nicht. Offiziell heisst es zum Thema Ausgangsbeschränkung im Lockdown nur: „… Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Personen gemäß Z 3 lit. a zur körperlichen und psychischen Erholung …“ ist erlaubt.
Frau Merkel hat gestern präzisiert, dass nicht die Wohnadresse, sondern die Stadtgrenze gemeint ist. habe beide Fälle für den Standort Bonn berechnet. Eine Kreisfahrt mit 15 Km Abstand zur Wohnadresse sind etwa 150 Km Strecke. Orientiere ich mich ander Stadtgrenze sind es ca. 200 Km. Das reicht eigentlich für den Winter.
Ich habe hier nichts anderes geschrieben.
Ein Beschluss der MPK mit der Bundeskanzlerin ist weder Gesetz noch Verordnung noch Allgemeinverfügung. Daher GILT das bislang NICHT, auch nicht in den Kreisen mit Inzidenzien > 200. Mehrere Bundesländer haben auch angekündigt, es nicht umzusetzen, daher sollte man erst mal abwarten, ob und in welcher Form es kommt.
Warum muss man gleich hyperventilieren? Ich schreibe hier lediglich über ein Kartentool, das ein Kreisradius darstellen kann.
Wir hatten im Frühjahr schon diese Beschränkung und jetzt auch wieder. Ich mache zwar sehr gerne lange Touren. Die Beschränkung macht aber auch etwas Spaß, weil man neue Wege suchen muss. Ich hab im Frühjahr eine Tour möglichst nahe innerhalb der Grenze dieses Radius gemacht und habe viele neue Strecken entdeckt. Mit dem Weg hin zur Grenze und zurück, waren es dann doch auch gut 150 km. (https://www.komoot.de/tour/172063758?ref=wtd). Jetzt ist diese Tour die Blaupause für aktuelle Touren, die im Winter ja auch etwas kürzer sind.
Im Bundesland Sachsen gab es die Regel schon im Frühjahr 2020 für ca. drei Wochen. Damals maß man die 15 km »um den Wohnbereich« (also ab Haustür) – jetzt vom Rand der Heimatgemeinde. Das bringt bei meinem Dörfchen einen Kilometer nach Osten und Süden, zwei Kilometer nach Westen und sogar drei nach Norden. Das nenn ich mal Lockerung des Lockdowns 🙂