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Dashcam-Rücklicht-Radar Garmin Varia RCT715 / RCT716

von Claude
5. Juli 2022
in Produkte, Cycling Blog, Featured
Lesevergnügen: 6 Minuten
0
11
Dashcam-Rücklicht-Radar Garmin Varia RCT715

Heute ist ein guter Tag für uns Radfahrende. Warum? Garmin hat mit dem Garmin Varia RCT715 * / Garmin Varia RCT716 ** ein Produkt auf den Markt gebracht, das unser Leben auf der Straße etwas sicherer machen wird.

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Blödsinn, wirst Du sagen. Aber warte.


*International wird das neue Garmin Varia als RCT715 vertrieben. Es erlaubt verschiedene Blinkmodi des Rücklichts, die in Deutschland verboten sind.
**Das Modell Garmin Varia RCT716 ist für den Gebrauch in Deutschland StVZO-konform angepasst, was die Lichtmodi und die Helligkeit) betrifft. Außerdem muss beim Modell für Deutschland die Kamera beim Einschalten zusätzlich aktiviert werden.

Weiter Details unten.


Produktinnovation Garmin Varia RCT715 / RCT716- Rücklicht mit integrierter Radar- und Videofunktion

Schon seit Jahren hat Garmin so genannte Varia-Radar-Fahrradrücklichter im Angebot, die den Radfahrenden über seine Radar-Funktion vor von hinten herannahenden Fahrzeugen warnen. Dieser „elektronische Rückspiegel“ zeigt potentielle Gefahrenquellen beim Herannahen im Display (Garmin Edge, Wahoo ELEMNT, proprietäres Varia-Display), sodass man sich nicht bei jedem Motorengeräusch nach hingen umdrehen muss.

Zu enges Überholtwerden kann ein Garmin Varia Radar nicht verhindern.

Nun steckt aber im neuen Garmin Varia RCT715 / 716 Radar zusätzlich eine Videokamera, die fortlaufend, oder ereignisbedingt, nach hinten filmt.

Ähnliche Funktionen kennen wir von der Cycliq Fly6 oder – als bisher uneingelöstes Produktversprechen – von Dashfactory / Dashbike, jedoch ohne Radarfunktion.

Damit garantiert die Dashcam im Garmin Varia RCT715 Aufnahme und Speicherung von Videobeweisen, tagsüber und in der Nacht, für den Fall der Fälle.

Nun wird unser Leben sicherer, je schneller es sich bei Autofahrern herumspricht, dass Fahrradfahrende häufiger mit Kameras unterwegs sind.

Mit integrierter Kamera alles im Blick 

Sollte es zu einem Vorfall kommen, ist auf das Varia RCT715 / RCT716 Verlass: Die integrierte Dashcam zeichnet die Fahrt fortlaufend auf und speichert im Falle des Falles automatisch Videoausschnitte vor, während und nach dem Ereignis. Hierfür ist im Gerät eine automatische Unfallerkennung verbaut. Verschiedene Kamera-Modi helfen dabei, die Akkulaufzeit zu maximieren, indem Videos in zwei Qualitätsstufen (1080p oder 720p) aufgezeichnet werden können. Die Kamera kann zudem entweder durchgehend laufen oder bei längeren Fahrten im Radar-Modus verwendet werden, um den Akku zu schonen. Dabei wird die Videoaufnahme erst gestartet, wenn das Radar ein Fahrzeug erkennt. 

Diese zweite Option finde ich klasse und ist vermutlich absolut datenschutzkonform – für diejenigen, die Bedenken haben.

Weitere Sicherheitsfunktionen für Radfahrende 

Neben der Dashcam fungiert das Gerät auch als Rücklicht und bietet die aus anderen Garmin Varia-Produkten bekannte Radarfunktion für mehr Sicherheit auf der Straße: Mittels Radartechnologie werden herannahende Fahrzeuge aus einer Distanz von bis zu 140 Metern frühzeitig erkannt. Die akustischen und optischen Warnungen werden dann auf entsprechenden, mit dem Varia verbundenen Garmin Edge-Fahrradcomputern, Wearables oder Smartphones mit der Garmin Varia-App angezeigt. Die Warnungen lassen sich ebenso in Apps kompatibler Drittanbieter wie „Ride with GPS“ integrieren. 

Garmin Varia RCT715 RTC716

Im Stand hilft ein Live-Video in der Garmin Varia-App bei der optimalen Installation am Fahrrad und der Kameraausrichtung. Ebenso können über die App die gespeicherten Aufzeichnungen nach der Fahrt auf das Smartphone übertragen und abgespielt werden. Die Akkulaufzeit bei 1080p Videoaufzeichnung von bis zu vier Stunden im Dauerlichtmodus und bis zu sechs Stunden im Blinklichtmodus ermöglicht auch längere Touren. Durch sein schlankes Design und die neue Halterung lässt sich das Varia RCT715/716 sogar komplett werkzeugfrei an runden, Aero- oder D Shape-Sattelstützen montieren. Die Halterung ist auch einzeln, für 39,00 EUR erhältlich.

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Varia RCT716 Preis und Verfügbarkeit

UVP: 399,99 EUR; Verfügbarkeit: ab sofort 

Vergleich Varia-Modelle (nur internationale Modelle)

Varia RCT715 RTC716

Unterschiede Garmin Varia RCT716 zum internationalen Modell RCT715

Wichtigster Unterschied sind die fehlenden Blinkmodi beim in Deutschland nach §67 StVZO zugelassenen Modell Garmin Varia RCT716. Blinkendes Licht ist nach StVZO verboten, falls es fest am Fahrrad befestigt ist. Aber auch die Lichthelligkeit ist reguliert. Deshalb gibt Garmin für das deutsche Modell 5 lm im ständigen (und einzigen) Lichtmodus an. Das internationale Modell leuchtet, je nach Modus, mit zwischen 8 und 65 lm.

Das hellere Licht geht aber zu Lasten der Akkuleistung. Kommt das deutsche Modell im ständigen Lichtmodus ohne Kamera auf bis zu 8 Stunden Batterielaufzeit, sind es beim internationalen Modell maximal 6 Stunden. Im Kameramodus sind es bis zu 5 Stunden bzw. bis zu vier Stunden.

Garmin Varia RCT716
Varia RCT715

Das StVZO-kompatilble Modell kennt nur die Modi „Dauerlicht an“ / „Dauerlicht aus“. Hat man beim internationalen Modell Dauerlicht gewählt, blinkt die Leuchte, sobald sich von hinten ein Auto nähert. Das finde ich cool, ist in Deutschland aber verboten.

Garmin Varia RCT716
Lichtmodus Varia RCT715

Auch bei der Videoaufnahme unterscheiden sich die Modelle. Beim Garmin Varia RCT716 ist die Videoaufnahme nach Einschalten des Geräts, bzw. der Beleuchtung, standardmäßig deaktiviert. Die Aktivierung der Dashcam erfolgt, nachdem die Kamerataste vier Sekunden lang gedrückt gehalten wird. Beim internationalen Modell wird die Kameraaufzeichnung beim initialen Einschalten sofort aktiviert. „Fire and forget“ – das fände ich besser.

Videoaufzeichnung Varia RCT716
Garmin Varia RCT715

Erster Eindruck Varia RCT716

Was das Produkt kann, deckt sich mit meinen Anforderungen, auch wenn der Geräteakku etwas ausdauernder sein könnte. Vielleicht hätte Garmin lieber einen größeren Akku verbauen sollen, auch wenn das zulasten von Gewicht und Abmessung gegangen wäre.

Knapp 400 EUR ist zwar eine Hausnummer, aber für den Funktionsumfang und das Plus an Sicherheit durchaus akzeptabel.

Sollte man stattdessen auf Dashbike von Dashfactory warten? Nein. Die Dashbike hat kein Radar nach hinten, und auf die Überholabstandsmessung kann man getrost verzichten.

Wird man die das Gerät bei CyclingClaude am Rad sehen? Sicherlich. Schließlich fahre ich seit meinem schweren Fahrradunfall kaum ohne Dashcam.

Einen eigenen Test mit eigenem Videomaterial wird es dann auch geben. Versprochen.


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Tags: Garmin Varia RCT715Garmin Varia RTC716
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Kommentare 11

  1. Harry says:
    4 Jahren her

    zum Thema: Bundesgerichtshof (BGH) am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17)
    Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich sei und daher gegen den Datenschutz verstoße.

    Antworten
    • Claude says:
      4 Jahren her

      Wer redet von permanent und ohne Anlass?

      Antworten
  2. Harry says:
    4 Jahren her

    Ich zitiere deinen Text:
    „Nun steckt aber im neuen Garmin Varia RCT715 / 716 Radar zusätzlich eine Videokamera, die fortlaufend, oder ereignisbedingt, nach hinten filmt.“
    Ich denke fortlaufend bzw. permanent sind durchaus synonym zu verstehen…

    Antworten
    • Claude says:
      4 Jahren her

      Ereignisbedingt? Aber egal, es ist niemandem verboten, aus bspw. „touristischem“ Anlass etwas zu filmen. Datenschutz fängt bei der Veröffentlichung an.

      Antworten
      • Lariotrails says:
        4 Jahren her

        Diese Einschätzung ist definitiv falsch. Der Datenschutz beginnt schon vor der Aufnahme. Es muss eine Einwilligung der Person, die gefilmt werden soll, vorliegen. Im besten Fall schriftlich, da sich nachträglich eine Zustimmung schwer nachweisen lässt. In dem konkreten Fall würde eine Zustimmung niemals gegeben werden, da sich ein Autofahrer dadurch nur selbst belasten würde. Von dieser Regelung ausgenommen sind nur „relative Personen der Zeitgeschichte … im Rahmen der im öffentlichen Interesse stehenden Ereignisse“. Das heißt nicht, dass ein Gericht zur Streitklärung solche ohne Einwilligung gemachten Aufnahmen möglicherweise nicht zulassen könnte, aber eine Gewähr dafür gibt es nicht. Im Gegenteil, es könnte sogar drohen, dass der Spieß umgedreht wird, und die unerlaubten Filmaufnahmen zum Anklagepunkt für den Radfahrer werden. – Ich teile dein Sicherheitsbedürfnis, aber ich bin nicht einverstanden mit der gewählten Methode. Sie sollte sich auf rechtsstaatliche Grundsätze berufen und nicht nach Wildwestmanier ausgelegt werden (auch nicht, wenn viele Autofahrer nach Wildwestmanier autofahren). Ich möchte nicht von jedem x-beliebigen gefilmt werden, ohne dass ich es weiß. Dieses Recht sichert mir der Datenschutz und diesem hat sich dein Sicherheitsbedürfnis unterzuordern.

        Antworten
        • Claude says:
          4 Jahren her

          „Touristisches Filmen“ ist immer anlassbezogen. Sonst dürfte niemand mehr ein Foto oder Video im Urlaub machen.
          Aber auch sonst sehe ich bei der Garmin keine Datenschutzprobleme. Die Garmin speichert 30-Sekunden-Schnipsel in einen Vorspeicher, immer dann wenn sich von hinten ein Auto nähert. Nur im Fall eines Unfalls wird sensorgesteuert permanent gespeichert. Der Rest überschreibt sich im Vorspeicher.
          Kritisch wird es dann, wenn personenbezogene Daten veröffentlicht werden. Das mag das Kfz-Kennzeichen sein. Ist das nicht sichtbar, und der Fahrer ebenfalls nicht, wo ist es dann ein Verstoß gegen den Datenschutz?

          Antworten
        • Basti says:
          3 Jahren her

          Ich will dich sehen, wenn ein LKW dein Gefährt plättet und dir zusätzlich deinen Fuß für dein Rest des Lebens kaputt gemacht hat, nur weil er meinte, du wärst kein würdiger Verkehrsteilnehmer, auf den man Rücksicht nehmen müsste. Ich schwöre dir, das es dir dann sowas von egal mit den Datenschutz ist, wenn du die Kosten für die Gerätschaften und Behandlungen, Medikamenten etc. selbst bezahlen darfst oder noch viel schlimmer, so manche OP nicht bezahlen kannst.
          Wie herrlich, wenn man dann wenigstens auch nur eine Chance hat, der LKW’S Fahrer Versicherung dazu zu zwingen können, dir das restliche armseelige Leben als Behinderter vereinfachen zu können.

          Ich habe nichts für den Blödsinn an Verständnis über.
          Es wird vergessen, das ein Auto zur Mordwaffe werden kann und auch schon mehrfach missbraucht worden ist, nur weil einige sauer waren, die Bremse benutzen zu müssen.
          Hier wird jedem das Recht zugeschrieben, einen Fahrradfahrer unabsichtlich oder aus versehen zu töten, wenn gleich dem schwächerem Verkehrsteilnehmer das Recht entzogen wird, sich auch nur ansatzweise gegen solche Raudis zu schützen zu können.

          Von daher: Das Leben zählt mehr als der Datenschutz.

          Antworten
  3. Stephan says:
    4 Jahren her

    Ich bin gespannt auf den Erfahrungsbericht, speziell im Bezug auf die Qualität der Videoaufnahmen.

    Ich warte schon lange auf ein Produkt, dass die Möglichkeit bietet, endlich zumindest die aggressiven absichtlichen Gefährdungen zu beweisen. Deshalb hatte ich ursprünglich auch die Dashbike bestellt. Aber darauf, wie es mit diesem Laden weitergeht, bin ich nicht (mehr) so gespannt. Das ist relativ absehbar.

    Antworten
    • Claude says:
      4 Jahren her

      Die App ist „bescheiden“, aber ich brauche sie nicht. Bei mir läuft die Varia durch. Im Bedarfsfall greife ich über das Macbook auf die MicroSD-Karte zu.
      Bildqualität ist etwas besser als die der Fly6. Reicht für den Zweck.

      Antworten
  4. Oliver says:
    3 Jahren her

    Könnte man eine 716 zu715 umpatchen ?
    Merci!

    Antworten
    • Claude says:
      3 Jahren her

      Warum sollte man das wollen?

      Antworten

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