Trottel macht Werbung für …

Trottel macht Werbung für Adidas titelt „Der Postillon“ und manch Leser schlägt sich – wie meist beim Postillon – vor Lachen auf die Oberschenkel.

CyclingClaude, der Trottel

Auch CyclingClaude macht „Werbung“, ohne dafür etwas zu bekommen – und begibt sich dabei auf dünnes Eis. Werbung, die nicht als Werbung gekennzeichnet wird, ist abmahnfähig. Heißt, es drohen Abmahnungen von Mitbewerbern oder Wettbewerbsverbänden, und das kann teuer werden.

Was ist Werbung rechtlich gesehen und was macht CyclingClaude?

Mein Dienstleister eRecht24 hebt bei der Definition „Werbung“ richtigerweise mahnend den Finger:

Unter dem Begriff „Werbung“ werden keinesfalls nur Anzeigen verstanden, sondern letztlich alle Aktivitäten und Äußerungen, die das Ziel verfolgen, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu erhöhen.

Nun könnte man meinen, dass der Blog cycling.claude.de und die dazu gehörigen Social-Media-Kanäle, nicht das Ziel verfolgen, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu erhöhen. Stimmt! Ich schreibe meinen Blog mit dem Ziel, Spaß daran zu haben und meinen Lesern einen Mehrwert zu bieten, bspw. durch Produkttests oder wenn ich auf eine Messe fahre um mich zu informieren und Dir neue Produkte zu zeigen. Hier sind Fallstricke vorhanden und ich hätte nicht unbedingt Lust von einem Wettbewerbsverband abgemahnt zu werden.
Nach §3 III UWG in Verbindung mit Nr. 11 der Anlage zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist es untersagt,

redaktionelle Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung <entgeltlich zu platzieren>, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt.

Als Information getarnte Werbung

Im Klartext bedeutet dies, dass es im Blog eine klare und offensichtliche Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und werblichen Inhalten erfolgen muss. Werbliche Inhalte sind mit den Wörtern „Anzeige“, „Werbung“, „Advertorial“ in angemessener From zu kennzeichnen. Sonst liegt Schleichwerbung vor, die schlicht und ergreifend verboten ist.
Allerdings ist es nicht immer einfach zu entscheiden, was Werbung ist. Fragt man zwei Anwälte, kann man durchaus unterschiedliche Einschätzungen bekommen.

Bannerwerbung

Bannerwerbung ist für den Leser klar als Werbung zu erkennen und muss nicht gekennzeichnet werden.

Affiliate Links

Links, die auf eine Verkaufsplattform eines Händlers (Amazon, Bike24 etc.) führen, können ggf. einen Code tragen, der im Fall eines Online-Kaufs, zu einer Provision führt.
Solche Affiliate Links sind zu kennzeichnen. Bei CyclingClaude ist das der Fall. Nicht bei jedem Link einzeln, aber in jedem Artikel, der Affiliate Links enthält (bei mir meist zu Amazon). Ganz unten im Fußbereich des Blogs weise ich ebenfalls darauf hin.
Für CyclingClaude ist dies die einzige Einnahmequelle und reicht nicht einmal, um die Kosten des Blogs zu decken.
Falls Du meinen Blog magst und deshalb unterstützen möchtest, darfst Du gerne vor jedem Amazonkauf auf meinen Amazon-Affiliate-Link klicken (Achtung Affiliate-Link inside), der Dich zu Amazon bringt, bevor Du dort bestellst. Danke dafür!

Produkttests und Produktsponsoring

Hier liegt der Hund begraben!

Viele Unternehmen suchen aktiv nach Bloggern oder lassen über Agenturen, die auf „Influencer-Marketing“ spezialisiert sind, nach Bloggern mit Reichweite suchen. Über diese „Influencer“ erhofft man sich die Verbreitung von Produktneuheiten und so genanntes „Empfehlungsmarketing“.
Das ist für den Influencer immer dann gefährlich, wenn er Produkte kostenlos erhält und behalten darf. V.a. wenn man von einem Unternehmen aktiv angeboten bekommt, ein Produkt geschenkt zu bekommen, sind wir bei späteren Produkttests, Nennungen, dem Veröffentlichen von Fotos (auch bspw. auf Instagram), schnell im Bereich der Werbung.
Anders ist es, wenn ein Produkt lediglich für einen Produkttest zur Verfügung gestellt wird, danach zurück geht oder vom Influencer nach dem Test erworben wird. In diesen Fällen ist es meine ethische Pflicht, Dich als Leser darauf hinzuweisen. Als Werbung muss ich es aber meines Erachtens nicht kennzeichnen. Manch Medienrechtler sieht das anders und rät Bloggern, so etwas als Werbung zu kennzeichnen. Aber sind wir mal ehrlich, die allermeisten Printpublikationen arbeiten auf dieser Basis. Oder glaubst Du, eine Radzeitschrift kauft 20 Räder für einen Produkttest? Kennzeichnet das Magazin so einen Test als Werbung? Ist das für Dich „Werbung“? Merkst Du was?
Um es klar und deutlich zu sagen: Produkte, die ich erwähne, egal ob gekauft, lediglich gesehen oder kostenlos zur Verfügung gestellt, kennzeichnet CyclingClaude NICHT als Werbung. Bekomme ich ein Produkt aber kostenlos zur für einen Test oder zur Nutzung zur Verfügung gestellt, kläre ich meine Leser im Testbericht darüber auf. Selbstverständlich!
Übrigens möchte ich betonen, dass ich es in der Regel bin, der Firmen anspricht und nicht umgekehrt. Ich möchte nämlich selbst entscheiden über was ich schreibe. Dann bin ich auch frei zu schreiben, was ich will. Zwar höre ich immer wieder von anderen, dass man auch „frei“ sei wenn man von einer Firma zu einem Produkttest eingeladen wird. Meist stimmt das sogar, glaube ich. Aber wenn eine Firma mich für einen Test aussuchen würde, müsste ich es nach meinem Dafürhalten als Werbung kennzeichnen.
Es gibt Blogger, die schreiben nicht einmal ohne dafür Geld zu bekommen. Sie gehen aktiv auf Firmen zu und schlagen vor, ein Produkt zu testen … Preisliste beiliegend.
Vermutlich sind die Kollegen sogar dann objektiv. Schließlich nehmen sie kein Geld um Gutes zu schreiben, sondern als Aufwandsentschädigung für ihren Produkttest. Manch Modemäuschen mag wenig Zeit in ein Instagram-Foto zu investieren, aber der Test bspw. eines Powermeters oder GPS-Computers kostet richtig Zeit (und oft auch Nerven).
M.E. muss man in dem Fall den Testbericht trotzdem als Werbung kennzeichnen. Schließlich ist Geld geflossen.
Bisher gab es keine bezahlten Tests bei CyclingClaude.
Fändest Du mich weniger glaubwürdig wenn ich von Herstellern Geld für meine Arbeit nehmen würde, solange ich betone, das dies keinen Einfluss auf das Testergebnis hat?
Das würde mich echt interessieren. Andere arbeiten ja auch so und bloggen ist und bleibt Arbeit, auch wenn ich es eigentlich nur als Hobby mache.

Bezahlte Blogposts oder Textlinks


Immer öfter werde ich angesprochen, fertige Texte auf meinem Blog zu posten, zusammen mit einem Link … ggf. zu einem dubiosen Online-Shop, oder zu einem Online-Glücksspiel- bzw. Sport-Wetten-Anbieter.
Die zahlen richtig Asche für einen Keyword-Link, weil sie sich dadurch eine Suchmaschinenoptimierung erreichen.
Die Firmen sprechen Blogger meist über Vermittler an. Oft wird dabei sogar gebeten, den Artikel bzw. Textbeitrag nicht als Werbung zu kennzeichnen.
Ich kann Dir garantieren, dass Du solche bezahlten Blogposts mit Keyword-Links niemals bei CyclingClaude finden wirst.

Links zu Anbietern, bei redaktionellen Inhalten

Wenn ich ein Produkt teste, oder bspw. bei einem Messebesuch ein Produkt vorstelle, verlinke ich gerne auf die jeweilige Produktseite des Herstellers. Für mich ist das Leserservice, weil es keinen Sinn macht, dass ich alle Produktfeatures bis ins Detail abschreibe. Dennoch könnte so ein Link als Werbung gelten. Deshalb weise ich im Fußbereich jeder Seite darauf hin:

Links zu Herstellern von Produkten, über die ich schreibe, sind Leserservice, könnten rechtlich aber als Werbung gelten, weshalb ich hiermit generell darauf hinweise.

Instagram,  Facebook & Co.


Die o.a. Regeln gelten generell auch für „Social Media“. Wenn ich auf meinem Instagram-Kanal Fotos von der Produkten zeige, die ich auf der Eurobike sehe, ist das für mich keine Werbung. Schließlich entscheide ich, was ich fotografiere und kein Anbieter gibt mir dafür Geld. Wenn ich dabei den Produktnamen und/oder den Anbieter nenne bzw. den Anbieter mit der @-Funktion einbinde, findet m.E. immer noch keine Werbung statt.
Aber Achtung: Befindet sich der Influencer in einer geschäftlichen Beziehung mit dem Anbieter, bspw. als Markenbotschafter, bezahlter Tester etc. muss m.E. das Instagram-Foto ebenfalls als „Werbung“ gekennzeichnet sein. Der Hashtag #sponsored reicht nicht. Das haben Gerichte schon fest gestellt.


Vielen Dank an Mirjam Reisch von der Messe Friedrichshafen, die als Social-Media-Expertin mit viele Liebe auf der Eurobike die Blogger-Base macht. Unser langes Gespräch am Ende der Eurobike 2018 hat mich etwas zum Nachdenken gebracht. Ja, Geld nehmen kann ethisch in Ordnung sein, solange man die Regeln beachtet und die Leser oder Follower nicht an der Nase herum führt.


Ich freue mich, dass Du den Artikel bis hierher gelesen hast. Danke dafür!
Nun freue ich mich über Deine Meinung zu der bereits oben gestellten Frage:
Fändest Du mich weniger glaubwürdig wenn ich von Herstellern Geld für meine Arbeit nehmen würde, solange ich betone, das dies keinen Einfluss auf das Testergebnis hat?

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