ENRA empfiehlt tex-lock?

Auf der tex-lock-Seite liest man, dass die Fahrradversicherung ENRA tex-lock empfiehlt.
Darüber haben sich viele Leser  seit #texlockgate gewundert. Wie kann eine Versicherung ein Schloss empfehlen, das in weniger als 30 Sekunden mit einer billigen Säge aus dem Baumarkt geöffnet werden kann?

Hat ENRA tex-lock überhaupt empfohlen?

Nichts deutet darauf hin!
Texlock wird lediglich in den FAQ erwähnt, die auf die Versicherungsbedingungen Bezug nehmen. Das ist alles!

In den derzeit gültigen ENRA-Versicherungsbedingungen wird die Marke Tex-lock im §13 „Obliegenheiten“ genannt.
Versichert ist das Fahrrad demnach nur, wenn „zur  Sicherung des Objekts“ ein Falt- Bügel- oder Kettenschloss einer der genannten Marken verwendet wurde, das im UVP mindestens 50 EUR kostet.

Ist das eine Empfehlung? Denk mal drüber nach.

Ist tex-lock ein Kettenschloss?

Dass tex-lock weder ein Falt-, noch ein Bügelschloss ist, liegt für mich auf der Hand.
Um versichert zu sein, muss das tex-lock also ein Kettenschloss sein.

Aber behauptet das Leipziger Start-up nicht das Gegenteil?

Texlock ist ein textil-basiertes Fahrradschloss. Die Innovation liegt in der Verbindung von geringem Gewicht, guter Handhabung durch Flexibilität, guter Sicherheit und einem zeitgemäßen Design. Wir achten auf die otpimale Form und Größe der Ösen und des Seils, um ein bequemes Anschließen zu ermöglichen. Denn wichtig ist nicht nur die Sicherheit des Schlosses, sondern auch wie man sein Fahrrad anschließt (zB. immer an einem festen Gegenstand festschließen). Die weiche Oberfläche des tex—locks verhindert Kratzer und Klappern am geliebten Radl. Wir möchten unterstreichen, dass das tex—lock keine höhere Sicherheit gegenüber Stahlprodukten (Kettenschloss, etc.) hat.

Diese Frage würde ich gerne einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt stellen.
Wie gerne weigern sich Versicherungen, einen Schaden auszugleichen?
Ich würde mich nicht wundern, wenn ENRA einem geschädigten Versicherungsnehmer mitteilt, dass das benutzte tex-lock nicht die Versicherungsbedingungen erfüllt.
Diesem Argument könnte man lediglich entgegen halten, dass Texlock nur dieses eine Modell anbietet. Aber ob dieses Argument belastbar wäre?
 

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