Kampffahrer – der hiesigen Polizei egal

Opfer motorisierter Gewalt

Gerade beklagen wir den Tod von Julia Viellehner und Nicky Hayden. Der Unfalltod von Michele Scarponi liegt nur Wochen zurück, genau wie die motorisierte Gewalt gegen Toursieger Chris Froome.
Die prominenten Opfer der  Kampffahrer sind in aller Munde. Dass motorisierte Verkehrsteilnehmer auch in Deutschland täglich Radfahrer in schwierige Situationen bringen, oder gar gefährden, scheint niemanden wirklich zu interessieren, schon gar nicht die Polizei.
In Großbritannien gibt es Initiativen der Polizei um den Seitenabstand von 1,5 Metern zu kontrollieren und die Kraftfahrer zu erziehen.
In Frankfurt hingegen, wie unlängst im HR berichtet, konzentriert sich die Polizei auf das Kontrollieren von Rotlichtverstößen Frankfurter Radfahrer.

Interessiert doch nicht! Anscheinend auch in Dieburg.

Enges Überholen oder sonstige Verstöße im Straßenverkehr – für die hiesige Polizei anscheinend kein Problem bzw., wenn überhaupt, ein Kavaliersdelikt.
Am 30.4.2017 wurde in Babenhausen ein Radsportler, wohl durch Schneiden bzw. zu enges Überholen, vom Rad geholt. Selbiger Autofahrer hatte mich kurz zuvor ebenfalls eng überholt und in letzter Sekunde angehupt, um mich zu erschrecken.
Will man einen Überholvorgang durch Hupen ankündigen, hupt man nicht in allerletzter Sekunde um dann, ohne Gegenverkehr, dicht zu überholen.
„Fahrradjäger“ nannte ich den Zeitgenossen an diesem Tag. Heute möchte ich lieber „Kampffahrer“ sagen.
Jedenfalls war ich am 3. Mai von der Polizei in Dieburg schriftlich aufgefordert worden, eine Zeugenaussage zu machen. Der Brief ging bei mir am selben Tag raus. In meiner Antwort erstattete ich gleichzeitig Anzeige wegen des zu engen Überholens, für das ein Videodokument vorliegt.
Nehmen wir mal an, dass mein Schreiben am 5. Mai in Dieburg in der Eingangspost war. Bis zum 21. Mai hatte ich bzgl. meiner Anzeige nichts gehört.
Als ich am Sonntag auf dem Rückweg von meiner Streckenerkundung des Besi&Friends-Charity-Events durch Babenhausen fuhr, kam mir die Idee, vor Ort in Dieburg nachzufragen. Schließlich war es nicht weit und ich wollte noch etwas Kilometer machen.
Kaum war ich raus aus Babenhausen, stockte mir der Atem. Ein Porschefahrer im Gegenverkehr überholte eine Kolonne und kam mir auf meiner Spur entgegen. Statt zu Bremsen zog er durch. Ich hielt mein Rad in der Spur, mit dem Gedanken, in letzter Sekunde aufs Bankett ausweichen zu müssen. So was hatte ich noch nie erlebt!

Zum Glück ist alles gut gegangen, außer dass der Puls auf 180 war.
In Dieburg bei der Polizei angekommen, fragte ich den diensthabenden Oberkommissar(?) ob meine schriftliche Anzeige eingegangen sei. Er meinte, ich solle ab dem 30. Mai anrufen. Erst dann sei die Kollegin aus dem Urlaub zurück. Nur die könne mir Auskunft geben.
Danach wollte ich den Überholvorgang des Porsche anzeigen. Ich spielte das Video meiner Fly12 ab, das ich mir vor der Wache schnell aufs iPhone gezogen hatte (über das WLAN der Fly12). Der Polizist meinte, dass das allenfalls „Überholens bei unklarer Verkehrslage“ sei, für das es maximal ein kleines Bußgeld gäbe.
Auch gut, dachte ich, als der Polizist das Kennzeichen notierte und in seiner Wache verschwand.
Kurz darauf war er wieder da und meinte, dass der Bußgeldkatalog dafür kein Bußgeld vorsähe, weil keine Gefährdung vorgelegen habe.
„Gefährdung“ erklärte er mir, läge immer dann vor, wenn etwas passiert. Aber es sei ja nichts passiert und ich hätte nicht einmal einen Schlenker zum Ausweichen fahren müssen.
Übrigens, so erklärte er mir, sei das beim zu engen Überholen eines Radfahrers ähnlich. Solange nichts passiert, liegt keine Gefährdung vor und somit könne dann auch kein Bußgeld erhoben werden. Aha!
Frustriert durfte ich gehen.

Wurde ich veräppelt?

Was ich nun im Internet zu Bußgeldern lese, ist anders als das, was ich Sonntag in Dieburg erzählt bekommen hatte!
Überholen trotz unklarer Verkehrslage zieht ein Bußgeld von 100 EUR und ein Punkt in Flensburg nach sich. Gefährdung muss dabei nicht vorliegen! Liegt Gefährdung vor und gleichzeitig ein Überholverbot, sind 250 EUR fällig und es gibt einen Monat Fahrverbot.
Ähnliches gilt bei zu engem Überholen: Seitenabstand nicht eingehalten (1,5 m bei einspurigen Fahrzeugen  wie Fahrrad, Motorrad,…) wird mit 30 EUR belegt. Erfolgt der Überholvorgang bei unklarer Verkehrslage, also bspw. bei Gegenverkehr, wird es wesentlich teurer, je nachdem ob Gefährdung vorliegt.
Falls das stimmt, fühle ich mich von dem Dieburger Polizisten veräppelt. Er hätte die Sache aufnehmen müssen. Übrigens bin ich mir nicht sicher, ob nicht doch Gefährdung vorlag. Aber das kann ich schlecht beurteilen. Schließlich bin ich kein Jurist. Aber konnte der Porsche-Fahrer davon ausgehen, dass ich meinen Lenker fest – und damit die Spur – halten würde?
Liebe Damen und Herren der Polizei Dieburg, Ihre geschätzte Meinung würde mich nun wirklich interessieren.
 

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