Offener Brief an die Organe des GCC

Update 25.4.2016

Ich hatte mittlerweile mit Herrn Donike Kontakt.
Herr Donike bestätigte, dass der u.a. Text die derzeitige Sprachregelung des GCC ist.
Jedoch ist Herr Donike ist kein Organ des German Cycling Cup, also weder Geschäftsführer noch Beirat.
Das Schreiben mit der Sprachregelung des GCC wurde ohne Unterschrift an die Veranstalter geschickt.
Dem entsprechend ändere ich diesen offenen Brief insoweit, dass ich ihn an die Organe des GCC richte.
Ich bin gespannt, ob noch was kommt.
Darüber hinaus hat Herr Donike mich aufgeklärt, wie der Veranstalter von Rund-um-Köln (Velodom) zu Scheibenbremsen steht.
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Sehr geehrter Herr Donike,
Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsführung und des Beirats des German Cycling Cup,
nach BDR- bzw. UCI-Materialbestimmungen sind m.E. Scheibenbremsen bei Straßenrennen mit Massenstarts nicht erlaubt.
Auch wenn die Rennen des GCC keine Lizenzrennen sind, scheint das Reglement des GCC eindeutig:
Fahrrad und Zubehör
Es gelten die Materialbestimmungen des BDR. 
Ich habe diesbezüglich kfr. bei den Veranstaltern der GCC-Rennen nachgefragt. Es haben sich noch nicht alle gemeldet, doch es zeichnet sich ein uneinheitliches Bild.
Der Veranstalter des Rennens ‚Schleizer Dreieck‘ sandte mir Ihre Stellungnahme als GCC Kommissärs 2016 zu, die m.E. zur derzeitigen Unsicherheit beiträgt, statt eindeutig Stellung zu beziehen:
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ankündigung der UCI, den im dritten Jahr im Profibereich laufenden Testversuch bezüglich der Nutzung von Scheibenbremsen auszusetzen, führt derzeit in der Radsportszene zu enormer Unsicherheit.
Die Aussetzung der Testphase beinhaltet unserer Kenntnis nach aber keine Änderung des UCI Reglements, sondern stoppt die seit einigen Jahren laufende Praxiserprobung der Scheibenbremsen im Profi-Straßenrennsport mit sofortiger Wirkung.
Die Testphase sollte Fragen der generellen Umsetzung klären, so spielten neben der Zuverlässigkeit der Bremssysteme und der Sicherheit der Fahrer auch technische und sportliche Aspekte eine Rolle.
In Fragen der Sicherheit bestimmten bisher eher die positiven Aspekte die Diskussion, dieses ist seit dem vergangenen Wochenende nach einem Sturz bei Paris-Roubaix nicht mehr der Fall.
Die UCI verbietet damit auch nicht grundsätzlich Scheibenbremsen im Radsport, bei MTB- und Querfeldein-Rennen bleiben Scheibenbremsen weiterhin erlaubt.
Mit der Aussetzung der Testphase hat sich das UCI Reglement gegenüber den Vorjahren bezüglich der Verwendung von Scheibenbremsen nicht verändert.
Wir lehnen uns mit unserem Veranstaltungs-Reglement an die Regularien der UCI und des BDR an.
Jedermann-Rennen sind allerdings Veranstaltungen, bei denen sich die Regularien der genannten Verbände nicht immer eins zu eins anwenden lassen.
Jede einzelne Veranstaltung steht dabei für sich, somit können individuelle Lösungen – auf Grundlage der jeweiligen Gegebenheiten – durchaus Sinn machen und müssen zur Durchführung der Veranstaltung möglich sein.
Jeder Veranstalter musste also auch bisher individuell entscheiden, wie er mit dem einschlägigen Reglement umgeht und wie er seine ggf. angepassten Regeln kommuniziert und kontrolliert.
Unter diesem Gesichtspunkt werden wir sicher die Diskussion nicht nur verfolgen, sondern uns aktiv daran beteiligen.
Sollten sich daraus Reglements-Änderungen oder –Präzisierungen für unsere Veranstaltungen ergeben, werden wir diese rechtzeitig und klar verständlich kommunizieren.
Alexander Donike
GCC – Kommissär 2016’

 
Aus Ihrer Stellungnahme entnehme ich, dass Scheibenbremsen nach wie vor nicht erlaubt sind.
Das betrifft auch die Rennen des GCC. Sie lehnen sich im GCC-Reglement den Vorgaben des BDR nicht nur an, sondern sind mit den Worten ‚es gelten die Materialbestimmungen des BDR‘ m.E. eindeutig.
Danach wird es in Ihrer Stellungnahme aber schwammig.
Warum lassen sich die Regularien nicht eins zu eins anwenden, wenn sie doch im Reglement eindeutig vorgegeben sind?
Warum können individuelle Lösungen Sinn machen und warum dürfen Veranstalter individuell entscheiden, wie mit dem einschlägigen Reglement umgegangen wird?
Ein Reglement stellt Regeln auf. Da sollte es keinen individuellen Spielraum geben.
Kompliziert wird es nun bei Ihrer Aussage bzgl. Reglements-Änderungen bzw. Präzisierungen: ‚Sollten sich daraus Reglements-Änderungen oder -Präzisierungen … ergeben, werden wir diese rechtzeitig und klar verständlich kommunizieren.
Ich denke es ist an der Zeit, zunächst das aktuelle Reglement klar verständlich zu kommunizieren, statt den Veranstaltern den schwarzen Peter zuzuschieben.
Wollen Sie Scheibenbremsen bei GCC-Rennen erlauben, ist das auch eine Option. Dann bitte aber konkret und mit entsprechender Anpassung des GCC-Reglements.
Die einzelnen Veranstalter hätten damit immer noch die Möglichkeit, Scheibenbremsen im eigenen Reglement auszuschließen.
Bereits am kommenden Sonntag findet in Göttingen das erste Rennen statt.  Teilnehmer, und sicher auch der Veranstalter, erwarten eine klare Aussage!
Ich freue mich auf Ihre Antwort per Mail an cycling@claude.de.
Besten Dank und schöne Grüße
Claude Walter #CyclingClaude
 
P.S.: Übrigens wende ich mich auf diesem öffentlichen Weg an Sie, lieber Herr Donike, weil ich glaube, dass eine Email an info@cycling-cup.de nicht zeitnah im Laufe der Woche beantwortet werden würde.

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