‚Kommt der Videobeweis?‘
… titelt das Tour Magazin in der neuen Ausgabe 10/2015.
Bei uns im Großraum Frankfurt kann Rennradfahren ziemlich abenteuerlich sein, v.a. im Berufsverkehr. So wäre ein Videobeweis für den Fall der Fälle hilfreich.
Seit zwei Jahren fahre ich meist mit der Fly6 Rücklicht-Kamera-Kombination, die mit einer Akkuladung etwa 5 Stunden Videomaterial liefert und gleichzeitig als Rücklicht mehr Sicherheit bietet.
Die Kamera-Licht-Kombo Fly12, die ich gerade als Prototyp im Test habe, kommt Anfang 2016 auf den Markt. Sie kann sogar bis zu 10 Stunden HD ‚Beweismaterial‘ am Stück aufnehmen. Bis zu 400 Lumen schafft das Frontlicht außerdem – wobei dann natürlich die Aufnahmedauer abnimmt.
Eindeutige Rechtslage?
Aber darf man das Videomaterial überhaupt als Beweismittel nutzen?
Sicherlich ist es nicht angebracht, bei jedem kleineren Vorfall (also täglich) mit einem Video zur Polizei zu laufen.
Aber alle Rechtsexperten, die vom Tour-Magazin befragt wurden, waren der Meinung, dass Videoaufnamen zum Klären von Schuldfragen o.k. sind. Lediglich der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, den ich nicht als Rechtsexperten bezeichnen würde, war anderer Meinung.
Interssant ist v.a. die Zusammenfassung des Tour-Rechtsexperten Dr. Winfried Born.
Also, ab zum Kiosk und die neue Tour besorgen, die natürlich noch viel mehr interessante Inhalte zu bieten hat.
Und wer die Fly6 haben möchte:
Fly6 mit kostenlosem Versand nach Deutschland