Ciclista Antifacista? Nein, Ciclista Anti-Antifascista: Ein AfD-Kandidat aus Langen (Hessen) beklagt sich, aus einer Radrgruppe ausgeschlossen zu werden. Die Empörungsmaschinerie läuft auf Hochtouren. Lasst uns das kurz auseinandernehmen.
Der Post
Die AfD West / Dreieich veröffentlicht auf Facebook den Erfahrungsbericht ihres Listenkandidaten Nummer 2 für die Kommunalwahl in Langen, Dr. Klaus Pourvoyeur. Der Titel: „Soziale Ächtung wegen Kandidatur für die AfD.”
Die Geschichte: Er war Mitglied einer Radlergruppe in Langen. Ein anderes Mitglied entdeckte seinen Namen auf dem Musterstimmzettel für die Kommunalwahl – als AfD-Kandidat. Daraufhin wurde er aus der Gruppe geworfen. Er habe sich dort nie politisch geäußert. Die Konsequenz sei allein seine Kandidatur gewesen.
Der Beitrag endet mit einem Ignazio-Silone-Zitat, das in rechten Kreisen sehr beliebt ist: „Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: ‘Ich bin der Faschismus’. Nein, er wird sagen: ‘Ich bin der Antifaschismus.’”
Kluger Schachzug. Oder doch nicht?
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Mehr InformationenArgument 1: Artikel 3 GG gilt nicht zwischen Privatpersonen
Der Kandidat beruft sich auf Artikel 3 Grundgesetz – niemand dürfe wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden. Das stimmt. Aber Artikel 3 GG ist ein Grundrecht gegen den Staat, nicht gegen deine Mitradler.
Eine Radlergruppe ist ein privater Zusammenschluss. Keine Behörde, kein Arbeitgeber, kein Vermieter. Die Mitglieder entscheiden selbst, mit wem sie ihre Freizeit verbringen wollen. Das nennt sich Vereinigungsfreiheit – auch in Artikel 9 GG verankert. Und Privatautonomie. Beides gilt auch für die, die jemanden rauswerfen.
Wer das Grundgesetz zitiert, sollte es auch vollständig lesen.
Argument 2: „Ich hab mich nie politisch geäußert” – na und?
Das ist das entscheidende Argument des Kandidaten: Er habe in der Gruppe nie Politik gemacht. Er sei einfach nur geradelt.
Aber: Er kandidiert öffentlich für eine Partei, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Das ist keine Privatmeinung, die er zuhause in der Schublade lässt. Das ist eine öffentliche Handlung – bewusst, freiwillig, und mit dem Ziel, politische Macht zu erlangen.
Die anderen Gruppenmitglieder haben das Recht, diese öffentliche Handlung zu bewerten. Und zu sagen: Mit jemandem, der das repräsentiert, möchten wir nicht Rad fahren. Das ist keine Ächtung. Das ist eine persönliche Entscheidung in einem privaten Kontext.
Argument 3: Das Silone-Zitat ist ein rhetorischer Taschenspielertrick
Das Zitat ist beliebt bei der AfD, weil es suggeriert: Die Antifaschisten von heute sind die eigentlichen Faschisten. Die Umkehrung als Methode.
Aber Silone schrieb das in den 1940ern, als er vor dem Stalinismus warnte – vor einem autoritären System, das sich mit demokratischer Sprache tarnte. Das hat mit einer Radlergruppe, die einen AfD-Kandidaten rauswirft, ungefähr so viel zu tun wie ein Reifenwechsel mit Quantenphysik.
Das Zitat wird hier instrumentalisiert, um Kritik an Rechtsextremismus als das eigentlich Gefährliche darzustellen. Das ist keine Argumentation. Das ist Nebelkerze.
Argument 4: „Soziale Ächtung” – oder einfach Konsequenzen?
Ächtung klingt hart. Mittelalterlich. Als hätten die Dorfbewohner jemanden mit Fackeln vertrieben.
Was tatsächlich passiert ist: Eine private Gruppe hat entschieden, dass sie keine AfD-Funktionäre in ihren Reihen haben möchte. Das hat Konsequenzen für Herrn Pourvoyeur: Er kann nicht mehr mitradeln. Das ist unangenehm. Aber es ist kein Unrecht.
Wer Verantwortung übernimmt – und das tut man, wenn man für ein politisches Amt kandidiert – muss auch damit leben, dass andere diese Verantwortungsübernahme bewerten. Wer für eine Partei kandidiert, die Geflüchtete als „Invasoren” bezeichnet, Demokratie als „Altparteiensystem” diffamiert und deren Teile vom Verfassungsschutz beobachtet werden, der sollte nicht überrascht sein, wenn Mitbürger das nicht toll finden.
Was bleibt
Die AfD hat aus dem Vorfall einen viralen Post gemacht – 405 Likes, 371 Kommentare, 36 Shares. Die Empörungsmaschine läuft. Das ist das eigentliche Ziel: nicht Gerechtigkeit, sondern Reichweite. Die AfD Dreieich sagt das sogar selbst im Kommentar: „Durch eure Gehässigkeiten schießen unsere Reichweiten ge[waltig nach oben].”
Sie wissen genau, was sie tun.
Und die Radlergruppe in Langen? Die hat einfach entschieden, wer bei ihnen mitfährt. Das ist ihr gutes Recht.
Ciclista Antifascista
Ciclista Antifascista ist keine Beleidigung. Es ist eine Haltung.
Ja, ich trage die Mütze gerne, und bei mir ist nur die Kette rechts..

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Die Radler*innen haben Haltung gezeigt und das ist auch gut so.
Ich organisiere evenfalls eine Grupper für Rennradusfahrten und auch wir durften hier schon kämpfen. Nicht wegen eines Nazis sondern wegen eines Stalkers. Als provate Gruppe ist hier das Ausschließen zum Glück recht einfach. Für Vereine sieht es dort schon schwerer aus!
Antifaschistische Grüße aus Hamburg
Andy
Nicht zu vergessen, dass diese Partei dem Radverkehr alles andere als freundlich gesinnt ist.
»Er habe sich dort nie politisch geäußert.« – Unwahrscheinlich, die bauen doch aus jeder Alltagssituation eine zynische Brücke zu ihrer Ideologie.
– Gelesen. Du argumentierst mit Privatautonomie – das gilt für private Cliquen. Bei vereinsnahen/öffentlichen Ausfahrten braucht es klare Regeln, Begründung und Beschwerdeweg. Gesinnung ≠ Regelverstoß.
– Thema getroffen: Willkür verhindern. Ausschlüsse nur bei belegten Regelbrüchen, nicht wegen Parteibuchs. Transparente Verfahren > Gesinnungsfilter.
– Ja, gelesen. Freiheit der Gruppe ja – Willkür nein. Lösung: Verfahren statt Gesinnungsprüfung (Regeln, Begründung, Schlichtung).
– Privat kann jede Gruppe wählen, mit wem sie fährt. Bei organisierten Angeboten sind Standards nötig. Fairness schützt alle – auch die Gruppe.
– Kein Zwang zur Mitgliedschaft – aber auch keine Gesinnungsprüfungen. Klare, überprüfbare Verfahren sind der Mittelweg.
Sorry, das ist Unsinn aus der blauen Ecke. Ich kenne mich zwar im Vereinsrecht nicht aus – was aber in dem Fall nicht Gegenstand war – aber auch im Verein würde ich mit keinem blau-braunen Kandidaten, Mandatsträger fahren. Mit einem Sympathisanten, dem man das anmerkt, ebenfalls nicht.
So wie ich, denken viele. Wollten sich Blau-Braune also irgendwo „einklagen“, wären in den Vereinen bald keine anderen mehr.
So einfach ist das.
@Claude
leider ist das wirklich nicht so einfach wenn es sich um einen Verein handelt. Ich kenne mindestens 2 Personen/Vereine, bei welchem es ein riesen Aufwand war, jemanden aus dem Verein zubekommen da dieser z.B. eine Funktion bei einer rechten Partei ausgeübt hat.
Gerade wenn vorher in der Vereinsatzung kein entsprechender Passus vorhanden ist. Es landet am Ende vor Gericht. Die Vereinsspieler weigerten sich unter anderem aufzulaufen solange besagt Person noch im Verein war. (Fußballverein auch mit Spielern mit Migrationshintergrund) Der Verein wollte die Person ausschließen konnte es aber nicht. Das ganze Gerangel dauerte über ein Jahr. Irgendwann wurde sich irgendwie geeinigt… Ich habe größten Respekt vor Menschen die so etwas auf sich nehmen.
Anders ist es wohl (wahrscheinlich) bei Vereinen, welche eine entsprechende Satzung verfügen oder es auch offensichtlich ist, dass Rechte nicht erwünscht sind. Eine/n AFD`ler/in beim FC St. Pauli auszuschließen wird wohl einfacher sein aber viele alte und kleine Dorfvereine haben alte Vereinsatzungen, wo solche Fälle nie bedacht wurden.
Antifaschistische Grüße
Andy
Ja klar. Aber du schreibst es ja selbst. Andere weigern sich, mit der Person Sport zu treiben.
Wenn es also einer drauf anlegt, schadet er dem Verein.
Ich kenne mich im Vereinsrecht nicht aus, und die Frage ist, ob eine „Extremistenklausel“ bei AfD-Sympathisanten zieht.
Bei uns in Dietzenbach gibt es einen AfD-Kandidaten für die Stadtverordnentenversammlung, der extreme Scheiße auf Social Media teilt, aber nicht in der AfD ist.
Alles sehr schwierig, deshalb muss man auch im Verein Flagge zeigen, selbst wenn es dem Verein nicht gut tut.