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Zu hell, zu grell: Nicht StVZO-konforme Fahrradrücklichter

von Claude
4. November 2025
in Cycling Blog, Featured
Lesevergnügen: 12 Minuten
0
9
Nicht StVZO-konforme Fahrradrücklichter

Mehr Licht = mehr Sicherheit? Diese einfache Gleichung klingt logisch. Doch wer schon mal bei einer Gruppenausfahrt minutenlang auf ein grelles, blinkendes Rücklicht gestarrt hat, kennt die Kehrseite: Nachbilder, gestörte Sicht, Kopfschmerzen. Höchste Zeit, über ein Thema zu sprechen, das viele Radfahrer betrifft – aber selten, oder nur sehr polarisierend, thematisiert wird.

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Meine Bitte: Dieser Artikel soll zur Diskussion und zum Nachdenken anregen. Das Thema ist wichtig. Hier kommst Du ins Spiel: Magst Du ihn auf Deinen Social-Media-Kanälen teilen? Gerne auch Gruppen mit Fahrradbezug. Vielen Dank dafür.

Ach ja: Deine Meinung interessiert mich sehr. Deshalb freue ich mich über deinen Kommentar hier unter dem Artikel.

Aktueller Auslöser: Die Look Keo Vision Kontroverse

Derzeit entbrennt auf Social Media ein heftiger Streit um die neuen Look Keo Vision Rennradpedale mit integriertem Rücklicht. Das Problem: Auch diese sind weder bezüglich Helligkeit noch Blinklicht StVZO-konform – sie sind fest mit dem Fahrrad verbunden und blinken. Die Reaktionen zeigen exemplarisch, wie verhärtet die Fronten sind:

„Und dann die ganzen Idioten, die auch da das Blinklicht anschalten. Na, super!“

„Interessiert mich ein Scheiß ob zugelassen oder nicht.“

„Nicht StVO-konform aber nutzen darfst es trotzdem, es dient deiner Sicherheit.“

„Laut StVZO müssten wir mit einer Kerze auf dem Lenker fahren. Die StVZO von 18hundertnochwas ist mir schnurzpiepegal. Ich fahre so wie ich meine das es sicher ist und mich der Autofahrer auch wirklich sieht. Ich bin noch nie von der Polizei angehalten worden.“

Erkennst du das Muster? Die einen sind genervt von der Rücksichtslosigkeit. Die anderen sehen nur ihre eigene Sicherheit und pfeifen auf Regeln. Niemand denkt an die Radfahrer hinter sich.

Genau diese Haltung – „meine Sicherheit über alles, egal was andere davon haben“ – ist das Kernproblem. Und bevor jetzt der Aufschrei kommt: Nein, die StVZO ist nicht aus dem 19. Jahrhundert. Sie ist veraltet, ja. Aber das rechtfertigt nicht, einfach zu machen was man will.

Das Problem: Wenn aus Sichtbarkeit Blendung wird

Moderne LED-Rücklichter sind beeindruckend hell geworden. Manche erreichen über 100 Candela – weit mehr als nötig. Zum Vergleich: 10-15 Candela reichen völlig aus, um auch im dichten Stadtverkehr gut sichtbar zu sein. Doch viele Hersteller folgen dem Motto „viel hilft viel“ und produzieren wahre Lichtkanonen.

Das wäre weniger problematisch, wenn wir nur „allein unter Autos“ auf der Straße unterwegs wären. Aber Realität sieht anders aus:

  • Gruppenausfahrten: Wer 30 Minuten hinter einem blinkenden Hochleistungs-Rücklicht herfährt, kennt das Problem. Das Licht ist genau dort, wo du hinschauen musst – im Zentrum deines Blickfelds.
  • Radwege und Pendelstrecken: Gerade in der dunklen Jahreszeit sammeln sich auf beliebten Radwegen die Pendler. Nicht selten fährt man längere Strecken hinter anderen her.
  • Selbst bei Tageslicht: Moderne Tagfahrlichter sind so hell, dass sie auch bei Sonne blenden können – obwohl sie in dieser Situation für die Sichtbarkeit kaum nötig wären.

Was die StVZO eigentlich sagt

Was sind StVZO-konforme Fahrradrücklichter?

Hier wird es interessant: Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 67 StVZO) schreibt vor, dass Fahrradbeleuchtung „nicht blenden“ darf. Außerdem müssen fest montierte Rücklichter mit „gleichmäßiger Helligkeit“ leuchten – Blinklichter sind also eigentlich nicht erlaubt.

Das Problem: Die StVZO macht keine konkrete Obergrenze für die Helligkeit. Die Prüfnormen stammen aus der Glühbirnen-Ära und sind längst überholt. Das Ergebnis: StVZO-zugelassene Lichter haben meist strengere Abstrahlwinkel und diffusere Lichtverteilung, aber auch hier gibt es sehr helle Modelle.

Viele nicht zugelassene Lichter – oft aus dem US-amerikanischen oder asiatischen Markt – sind noch extremer. Sie haben:

  • Keine Begrenzung der Abstrahlwinkel
  • Punktförmige, ungestreute LED-Lichtquellen
  • Helligkeiten, die für Autoverkehr konzipiert sind
  • Aggressive Blink- und Blitzmodi mit hoher Frequenz

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No Go: Flakscheinwerfer

Die unsichtbare Gefahr: Nachbilder und Sicherheit

„Ist doch nur kurz geblendet“ – könnte man denken. Aber:

20 Sekunden Nachbild bedeuten bei 25 km/h etwa 140 Meter Fahrt mit beeinträchtigter Sicht. In dieser Zeit passiert viel: andere bremsen, weichen aus, geben Handzeichen. Genau dann, wenn du reagieren musst, hast du dunkle Flecken im Sichtfeld.

Besonders kritisch wird es, wenn das Licht durch andere Radfahrer immer wieder verdeckt wird und neu auftaucht. Dein Auge wird ständig neu geblendet, die Nachbilder überlagern sich. Ein echtes Sicherheitsrisiko – nicht nur für dich, sondern für die ganze Gruppe.

Manche Menschen reagieren besonders empfindlich auf helle, blinkende Lichter:

  • Längere Nachwirkungen
  • Kopfschmerzen oder Migräne-Auren
  • Erhöhte Lichtempfindlichkeit durch Augenerkrankungen
  • In sehr seltenen Fällen: Fotosensitive Epilepsie (bei ca. 0,5% der Bevölkerung)

Rechtliche Grauzone: Strafen und Haftung

„Interessiert mich ein Scheiß, ob zugelassen oder nicht.“ – Echt jetzt? Dann hoffen wir mal, dass dir diese Einstellung nicht irgendwann auf die Füße fällt.

Rein rechtlich handelst du ordnungswidrig, wenn dein Fahrrad nicht der StVZO entspricht. Das Bußgeld ist tatsächlich überschaubar:

  • Fahrrad ohne vorschriftsmäßige Beleuchtung: 20 Euro
  • Mit Gefährdung: 25 Euro
  • Mit Unfall: 35 Euro

„Pah, 20 Euro – das ist mir egal!“ mag mancher denken. Aber die eigentliche Gefahr lauert woanders.

Im Falle eines Unfalls kann eine nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung zu einer Mithaftung führen – auch wenn du eigentlich nicht der Verursacher warst. Gerichte bewerten dabei:

  • War die Beleuchtung regelkonform?
  • Hat sie möglicherweise andere geblendet oder irritiert?
  • Hat dies zum Unfallgeschehen beigetragen?

Stell dir vor: Ein anderer Radfahrer, geblendet von deinem „Supernova“-Rücklicht, übersieht ein Hindernis und stürzt. Oder ein Autofahrer wird durch dein blinkendes Licht irritiert (Verwechslung mit Fahrtrichtungsanzeiger) und es kommt zum Unfall. Plötzlich interessiert dich die StVZO vielleicht doch.

Die Versicherung könnte dann argumentieren: „Sie haben bewusst eine nicht zugelassene, blendende Beleuchtung verwendet und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.“

Immer noch so egal?

Perspektivwechsel: Nicht nur an sich selbst denken

Hier kommt der unbequeme Teil:

„Die StVZO ist mir egal, Hauptsache ich werde gesehen!“ – Klingt erst mal verständlich, oder? Schließlich willst du nicht übersehen werden. Aber mal ehrlich: Ist das wirklich ein Argument dafür, andere zu blenden?

Stell dir vor, ein Autofahrer würde sagen: „Mir egal, ob meine Xenon-Scheinwerfer andere blenden – Hauptsache ich sehe gut!“ Du würdest ihn zurecht einen Egoisten nennen.

Warum sollte es bei Fahrradlichtern anders sein?

Wenn du mit einem extrem hellen, blinkenden Rücklicht unterwegs bist, denkst du vermutlich hauptsächlich an die Autofahrer hinter dir. Aber hast du auch nur eine Sekunde an die anderen Radfahrer gedacht?

  • Die Radfahrerin, die 20 Minuten hinter dir herfährt und mit Nachbildern kämpft?
  • Den Pendler, der auf dem Radweg nicht ausweichen kann?
  • Die Gruppe, in der dein „Leuchtturm“ alle nervt?
  • Die Menschen mit Lichtempfindlichkeit, für die dein Licht nicht nur störend, sondern schmerzhaft ist?

„Aber ich bin noch nie von der Polizei angehalten worden!“ – Glückwunsch. Heißt das, es ist in Ordnung? Nach der Logik wäre auch Falschparken okay, solange kein Knöllchen kommt.

„Es dient meiner Sicherheit!“ – Tut es das wirklich? Oder gefährdest du damit nicht vielmehr die Sicherheit der Radfahrer hinter dir, die durch dein Blendlicht nicht mehr richtig sehen können?

Hier die unbequeme Wahrheit: Deine Sicherheit endet dort, wo die Sicherheit anderer beginnt. Punkt.

StVZO-konforme Fahrradrücklichter

Praktische Lösungen: Es geht auch anders

Die gute Nachricht: Du musst nicht auf Sichtbarkeit verzichten. Es gibt vernünftige Mittelwege:

1. Wähle StVZO-zugelassene Lichter Sie haben meist bessere Abstrahlwinkel und diffusere Lichtverteilung. Das K-Prüfzeichen zeigt die Zulassung.

2. Nutze verschiedene Modi situationsgerecht Viele moderne Lichter haben mehrere Einstellungen:

  • Konstantes Licht für Gruppenfahrten und Radwege
  • Blinkmodus nur wenn wirklich nötig (dichter Autoverkehr, schlechte Sicht)
  • Gedimmter Tagesmodus bei Helligkeit
  • Vollpower nur bei Dunkelheit und viel Verkehr

3. Achte auf moderate Helligkeit Frage dich: Brauchst du wirklich 100+ Candela? Oder reichen 15-20 völlig aus?

Ein praktisches Beispiel aus eigener Erfahrung

Ich selbst nutze oft das Magene L508 Radar-Rücklicht – zugegeben, nicht StVZO-konform, aber mit allen erdenklichen Blinkmodi und vor allem: einstellbarer Helligkeit von 1-200% über die App. Die Blinkmodi? Nutze ich nie. Stattdessen fahre ich mit konstantem Dauerlicht.

Bei Tests ist mir etwas Interessantes aufgefallen: Bei 30% Helligkeit leuchtet das Magene im Dunkeln genauso hell wie mein StVZO-konformes Garmin RCT 716 Radar-Rücklicht. Beide sind gleich gut sichtbar, beide erfüllen ihren Zweck perfekt.

Magene Radar Rücklicht
Screenshot
Magene Radar Rücklicht
Screenshot

Das wirft die Frage auf: Warum sollte ich das Magene auf 100% oder gar 200% stellen? Die Antwort ist einfach: Es gibt keinen vernünftigen Grund.

Die Vorteile einer moderaten Helligkeitseinstellung (30-50%) sind offensichtlich:

  • Deutlich längere Akkulaufzeit – bei 30% hält der Akku mehrfach länger als bei 100% oder mehr
  • Keine Blendung anderer Radfahrer
  • Vollkommen ausreichende Sichtbarkeit auch im dichten Stadtverkehr
  • Rücksichtsvolles Verhalten gegenüber anderen

Trotzdem sehe ich immer wieder Radfahrer, die ihre Lichter auf Maximum stellen – vermutlich aus dem Irrglauben, dass mehr immer besser ist. Dabei verschenken sie nicht nur Akkulaufzeit, sondern gefährden auch andere Verkehrsteilnehmer.

Mein Tipp: Wenn dein Licht einstellbar ist, teste es selbst. Vergleiche verschiedene Stufen und finde heraus, ab wann du wirklich gut sichtbar bist. Du wirst überrascht sein, wie wenig Helligkeit tatsächlich ausreicht. Die meisten Lichter sind bei 30-50% ihrer maximalen Leistung bereits perfekt – alles darüber ist Verschwendung und Rücksichtslosigkeit.

4. Position und Ausrichtung prüfen Manchmal ist das Licht einfach zu hoch montiert oder falsch ausgerichtet und blendet dadurch mehr als nötig.

5. In der Gruppe: Kommunikation Wenn jemand ein extrem helles Licht hat, sprich es freundlich an. Viele sind sich des Problems gar nicht bewusst.

Ein Appell an die Hersteller

Auch die Industrie ist gefordert. Wir brauchen:

  • Sinnvolle Helligkeitsobergrenzen statt „immer mehr“
  • Bessere Lichtverteilung mit matten Streuscheiben statt Punktstrahler
  • Intelligente Modi die sich an die Umgebung anpassen
  • Klarere Kennzeichnung was für welche Situation geeignet ist

Wie wäre es mit Umgebungslichtsensoren, die die Helligkeit automatisch anpassen? Das wäre die richtige Richtung.

Fazit: Sichtbarkeit ja – aber mit Augenmaß und Anstand

Es geht nicht darum, auf Sicherheit zu verzichten. Es geht darum, nicht zum Arschloch auf dem Rad zu werden.

Ein gutes Rücklicht macht dich sichtbar, ohne andere zu blenden. Es entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ist situationsgerecht einsetzbar. Das ist keine Einschränkung deiner Freiheit, sondern schlicht Anstand und Rücksichtnahme.

Die StVZO mag nicht perfekt sein. Aber sie ist auch nicht „von 18hundertnochwas“. Und selbst wenn: Nur weil ein Gesetz alt ist, heißt das nicht, dass es falsch ist. Das Verbot der Blendung anderer Verkehrsteilnehmer ergibt heute genauso viel Sinn wie vor 50 Jahren.

Also, bevor du das nächste Mal losfährst und dein Licht auf „Flakscheinwerfer-Modus“ stellst:

  • Ist diese Helligkeit wirklich nötig, oder kompensierst du gerade Unsicherheit durch Lichtgewalt?
  • Würdest du selbst gerne länger hinter so einem Licht herfahren?
  • Ist dir deine eigene Sichtbarkeit wirklich wichtiger als die Sicherheit aller anderen?
  • Hältst du dich für so wichtig, dass Regeln für andere gelten, aber nicht für dich?

Und an alle, die jetzt innerlich „Ja, aber…“ rufen: Niemand verlangt, dass du im Dunkeln unsichtbar durch die Gegend schleichst. Niemand will dir die Sicherheit nehmen. Aber es gibt einen Unterschied zwischen „gut sichtbar“ und „blendend hell“. Den kennst du. Du willst ihn nur nicht wahrhaben.

Deine Wahl: Entweder du fährst rücksichtsvoll – oder du bist Teil des Problems, über das sich alle anderen zu Recht aufregen.

Im Übrigen dient auch Deine Kleidung der Sichtbarkeit. Doch alles in schwarz auf dem Rennrad ist cool, nicht wahr? „High-Vis“-Klamotten sind für Loser, korrekt? Das wäre dann die nächste Diskussion, die wir auf Social Media lostreten könnten.


Und zum Schluss eine ganz klare Regel:

Fährst du tagsüber bei einer RTF mit und lässt dein extra aus dem Ausland besorgtes Garmin-Radar-Rücklicht in der Gruppe auf Volllast blinken, dann bist du nicht der coole Checker, sondern ein Vollhorst.

Punkt. Keine Diskussion.


Lass uns darüber reden. Aber bitte mit echten Argumenten, nicht mit „ist mir egal“ oder „bin noch nie erwischt worden“.

Deine Meinung zählt – kommentiere gerne unten!

(Wobei: Wenn dein Kommentar mit „Interessiert mich ein Scheiß“ beginnt, dann hast du den Artikel vermutlich nicht verstanden.)


Freie Fahrt ohne Werbe-Ballast! 🚴
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Tags: Kamera-RücklichtRadarrücklichtRücklichtStVZo
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Kommentare 9

  1. Daniel says:
    1 Woche her

    Nanu? Erster? Na gut. Ich habe auf der Vätternrundan in diesem Jahr ein paar Fahrer mit diesen auch am Tag enorm hellen Blinkleuchten gesehen. Vorne und hinten. Und ja: Ich bin der Meinung, ich brauche das auch. Als Autofahrer nehme ich diese Lichtpunkte wenigstens wahr. Ein Auto mit Tagfahrlicht macht für mich kaum einen Unterschied zu einem Auto ohne Tagfahrlicht. Grell blinkende Radfahrer aber sehe ich. Und ja, wenn ich eine Stunde lang hinter so einem Licht herradle, dann nervt es. Aber das muss es ja auch. Das ist seine Aufgabe. Gefährlich geblendet wurde ich durch solche Lichter aber noch nicht.

    Antworten
    • Claude says:
      1 Woche her

      Hi Daniel,

      Danke für Deine Einschätzung. Gerade bei der Vätternrundan finde ich es ermüdend, wenn man verschiedenster Lichtreflexe und Blendungen ausgesetzt ist. Auf Dauer ist das ermüdend.
      Ich habe auch nicht geschrieben, das Autofahrer genervt werden. Mir geht es um das Fahren in der Gruppe, auf dem Radweg, … also die Belästigung und Blendung anderer, schwacher Verkehrsteilnehmer.
      In solchen Situationen diese Lampen voll Ballern zu lassen ist egoistisch, nichts anderes.
      Ich bin aber auch dafür, mehr in der StVZO zuzulassen.
      Im Gegensatz zum Garmin Varia hat mein Magene ein Bremslicht. Außerdem blinkt es einige Sekunden hell wenn ein Fahrzeug von hinten in das Radarfeld fährt. Danach regelt es wieder ab, in den normalen Modus, bzw. den, den man gerade eingestellt hat. Dazu jetzt noch ein Lichtsensor und die Lampe wäre nahezu perfekt.
      Mich ärgern die Ego-Bomber, die in der RTF-Gruppenausfahrt ekelhaft blenden und dann auch noch patzig reagieren, wenn man darum bittet, den Lichtmodus zu ändern.

      Antworten
      • Daniel says:
        1 Woche her

        Ich verstehe Deinen Frust als Radfahrer. Aber da scheint mir so eine Lampe, die herannahende Objekte identifiziert und nur dann nervig wird als die beste Lösung. Radfahrer in der Gruppe sind ungefähr im gleichen Tempo unterwegs und diejenigen, die wirklich schneller als ich sind, werden ja ohnehin nicht zu lange belästigt, weil sie ja bald an mir vorüber sind. Ich schaue mir so eine Varia Lampe mal an.
        Mein Senf zur Diskussion ist vielleicht nur: Ich selbst fühle mich nicht gestört. Ich habe zugleich Verständnis fürs Sicherheitsbedürfnis und für Menschen, die sich durch Blitzlichter irritiert fühlen und möglicherweise wirklich in ihrer Sehfähigkeit beeinträchtigt werden. Rücksicht sollte Vorrang haben. Andere dürfen nicht gefährdet werden. Aber in diesem Rahmen kann es mir kaum hell genug sein. 😉

        Antworten
  2. Alexander Beck says:
    6 Tagen her

    Ich persönlich hasse Blinklichter wie die Pest beim Autofahren, das triggert mich ungemein, deswegen benutze ich sie nicht auf den Fahrrad. Ich kann da einfach nicht die korrekte Entfernung zum Radfahrer einschätzen. Evtl. sollte dies auch mal bedacht werden. Nehme ich den Radfahrer früher wahr, vieleicht ja, kann ich die genaue Entfernung einschätzen, ich leider überhaupt nicht.. Was ich aber ungemein cool finde sind Helme mit Beleuchtung, auch vorne wie die von Lumos, damit habe ich im dichten Straßenverkehr wirklich super Erfahrungen mit gemacht, sowohl als Rad- wie auch als Autofahrer.

    Antworten
    • Claude says:
      6 Tagen her

      Ich habe so einen Helm von Abus im Auge. Hinten mit Beleuchtung, vorne mit Visir.

      Antworten
      • Alexander Beck says:
        5 Tagen her

        Gerade Vorne finde ich aber geil, bzw. merke den Unterschied wenn man auf eine Ausfahrt/Kreuzung neben einen kombinierten Rad/Fußweg zurollt. Da ist fairerweise der Sichtwinkel für Autofahrer schwierig und ich werde merklich deutlich früher gesehen. Überlegs Dir nochmal, ich bin maximal zufrieden mit meinen Lumos Helm

        Antworten
  3. Nico says:
    5 Tagen her

    Ich verstehe ehrlich nicht, warum man diese Lichter benutzen sollte. Die Problematik im Straßenverkehr ist in der Regel doch eher, dass man zwar gesehen aber trotzdem ignoriert wird. Das ändert sich mit einem grell blinkenden Weihnachtsbaum auch nicht.
    Zumal sich einige Autofahrer davon erst recht getriggert fühlen und zu extra gefährlichen Überholmanövern ansetzen.
    Noch was zum Thema StVO oder eher StVZO. Nichts aus dem betreffenden Paragraphen §67 StVZO ist älter als 2010.
    Das ist alles in den letzten Jahren überarbeitet worden.

    Antworten
  4. JB says:
    6 Stunden her

    Einige der in den Kommentaren geäußersten Aussagen würde ich gerne mit Statistiken unterfüttert wissen, denn eine Meinung ist gut und richtig, aber es als „common sense“ zu verkaufen halte ich für falsch:
    -> Die Problematik im Straßenverkehr ist in der Regel doch eher, dass man zwar gesehen aber trotzdem ignoriert wird.
    -> Das ändert sich mit einem grell blinkenden Weihnachtsbaum auch nicht.
    -> Zumal sich einige Autofahrer davon erst recht getriggert fühlen und zu extra gefährlichen Überholmanövern ansetzen.
    -> Ich kann da einfach nicht die korrekte Entfernung zum Radfahrer einschätzen.
    -> Im Alggemeinen die Aussage, dass die Abschätzung der Entfernung bei Blinklichtern schwieriger ist.

    Es ist dein Blog, Claude, aber alles unter dem Absatz „Also, bevor du das nächste Mal losfährst und dein Licht auf „Flakscheinwerfer-Modus“ stellst:“ ist reine Polemik.

    Es ist leider wie es scheint ein Problem des Verkehrs an sich, dass jeder Mensch, der am Verkehr teilnimmt, egal welches Verkehrsmittel, auf seiner Deutungshoheit beharrt. Das liegt aber eben einfach nur in der Natur des Menschen, dass die eigenen Ansichten eben die wichtigsten sind. Ein etwas differenzierteres Bild, in dem man den Blick weitet und viele Ansichten zulässt, ist da sicher nicht hinderlich.

    Wen es interessiert, der kann ja weiter evidenzbasiert rechechieren. Zum Beispiel könnte man damit anfangen:
    https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0001457523004657?via%3Dihub

    Antworten
    • Claude says:
      5 Stunden her

      Danke für deinen Kommentar. In meinem Artikel geht es mir in erster Line um die Blendung anderer Radfahrer, sei es am Tag bei einer RTF, in Gruppe, auf dem Radweg …
      Das sollte dir nicht entgangen sein. Wer in diesen Situationen mit blinkendem bzw. blitzendem Flakscheinwerfer unterwegs ist, soll zum Nachdenken angeregt werden.
      Polemik ist für mich etwas anderes.

      Wie ein Blinklicht auf Autofahrer wirkt, ist etwas anderes. Hier verhält sich mein Magene-Radar ideal. Es blinkt, sobald das Auto in den Radarbereich kommt, und wechselt dann wieder in konstantes Licht. Zumindest wenn man es so einstellt.

      Ob ich dadurch weniger sichtbar bin, weiß ich nicht. Ob eine Gruppe von 32 Probanten sehr aussagefähig für eine evidenzbasierte Diskussion ist, sei dahin gestellt, und wird von der Studie nicht so gesehen. Zitat: „Es sind weitere Untersuchungen erforderlich, um die Auswirkungen der Fahrradbeleuchtungstechnologie auf die Wahrnehmung der Autofahrer sowie die Verwendung der von Autofahrern geschätzten Entfernung zu Radfahrern als Index für die Wahrnehmung von Radfahrern vollständig zu verstehen.“

      Interessant sind aber folgende Aussagen, die besagen, dass man mit Licht immer besser gesehen wird, als ohne Licht.
      „Experiment 1 ergab, dass Autofahrer die Radfahrer bei allen Rücklichteinstellungen schneller wahrnahmen als ohne Licht, aber es gab keine Unterschiede in der Geschwindigkeit oder Genauigkeit bei den verschiedenen Rücklichteinstellungen.“ – ergo ist Dauerlicht also gar nicht schlechter, was die Wahrnehmung bzw. das Gesehenwerden betrifft.
      „Experiment 2 zeigte, dass Autofahrer die Entfernung zum Radfahrer unter Bedingungen mit gleichmäßigem Blinken und reaktivem Blinken genauer einschätzen konnten als unter statischen Bedingungen und ohne Licht. Doch waren die Autofahrer unter allen Bedingungen mit Rücklicht sicherer in ihrer Einschätzung als unter Bedingungen ohne Licht.“

      Antworten

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