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Am 14.2.2020 geht die StVO-Novelle des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in den Bundesrat.
Die Experten des Bundesrats empfehlen mannigfaltige Änderungen, v.a. zum Nachteil von Rad Fahrenden. Das ist rückwärts gewandte Verkehrspolitik.
Tempo 130 auf Autobahnen
Aber die Empfehlung, die hier als PDF vorliegt, hält eine faustdicke Überraschung parat. Offensichtlich empfehlen die Expertenausschüsse des Bundesrats eine Änderung der StVO was die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen betrifft. Tempo 130 soll kommen. Das wäre eine Sensation und ich bin gespannt, was der Bundesrat am 14.2. beschließt!
Auf Seite 2 der „Empfehlungen, 591/1/19“ findet sich folgender Änderungsvorschlag zum §3 StVO:
Zu Artikel 1 Nummer 1a – neu – (§ 3 Absatz 3 Satz 2 und 3 StVO)
In Artikel 1 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen:
‚1a. In § 3 Absatz 3 werden die Sätze 2 und 3 durch folgenden Satz ersetzt:
„Davon abweichend gilt auf Autobahnen (Zeichen 330.1), auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, sowie auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h.“
Bisher besagt §3, dass für Pkw auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen keine Höchstgeschwindigkeit gilt.
Stattdessen kennt die StVO heute lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Diese Richtgeschwindigkeit soll entfallen:
Nach Artikel 5 ist folgender Artikel 5a einzufügen:
„Artikel 5a
Aufhebung der Verordnung über eine
allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V)
Die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Auto- bahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V) vom 21. November 1978 (BGBl. I S. 1824), die zuletzt durch Artikel 5 der Ver- ordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, wird aufgehoben.“
Begründet wird der Vorschlag durchaus sachlich und fundiert. So kann Bundesbenzinminister Andreas Scheuer nicht mehr mit „vernünftigen Menschenverstand“ kommen. Der fehlte ihm nämlich bisher bei diesem Thema.
Begründung:
Aus Verkehrssicherheitsgründen sowie zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung und zum Klimaschutz ist die Einführung eines Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen und den bisher in Satz 2 genannten Straßensachgerecht und notwendig. Ein allgemeines Tempolimit auf bundesdeutschen Autobahnen ist geeignet, zur Harmonisierung der europaweiten Verkehrsverhältnisse beizutragen, den Kraftstoffverbrauch sowie klimaschädliche Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Auf rund 70 Prozent der Autobahnen besteht derzeit keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Insofern hätte ein Tempolimit von 130 km/h einen nicht unerheblichen Rückgang der von Pkw auf Bundesautobahnen verursachten CO2-Emissionen und anderer Schadstoffemissionen (insbesondere Stickoxide) zur Folge. Über eine stärker auf die Energieeffizienz (statt auf hohes Tempo) ausgerichtete Fahrzeugtechnik könnte sich als Sekundäreffekt eine neue Mobilitätskultur herausbilden, die mehr an Zielen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes orientiert ist.
Mit der Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h auf Autobahnen und den bisher in Satz 2 genannten Straßen in der StVO wird die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V) obsolet und ist daher aufzuheben.
Seite 3 der Empfehlungen, 591/1/19
Tempo 30 innerorts
Wird der Bundesrat außerdem beschließen, Tempo 30 innerorts einführen zu wollen?
Auf den Seiten 77 und 78 der Empfehlungen, 591/1/19 wird dies dem Bundesrat zur Entscheidung empfohlen!
73. [b) Aus Sicht des Bundesrates sollte das Straßenverkehrsrecht künftig darauf ausgerichtet werden, die klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren und die „Vision Zero“ als verbindliches Ziel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umzusetzen. Insbesondere den Kommunen wird allerdings derzeit durch die StVO die Umsetzung einer zeitgemäßen umweltverträglichen Verkehrsgestaltung zum Teil deutlich erschwert, beispielsweise bei der Parkraumbewirtschaftung und bei Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Der Bundesrat spricht sich deshalb dafür aus, dass im Straßenverkehrsrecht neben der Verkehrssicherheit die Belange des Klima- und Umweltschutzes sowie der Lebensqualität als Rechtsziel und Begründungszusammenhang aufgenommen werden und damit umweltverträglichen Verkehrsformen ein deutlich größerer Anteil des öffentlichen Verkehrsraums zugestanden wird.
c) Der Bundesrat hält es vor diesem Hintergrund ferner für sachgerecht und notwendig, aus Verkehrssicherheitsgründen sowie zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung und zum Klimaschutz in der StVO die Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften festzuschreiben. Er fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern den dafür erforderlichen rechtlichen Änderungsbedarf zu identifizieren, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten und im Rahmen der weiteren, für 2020 angekündigten StVO-Novelle vorzulegen.]
Offen gestanden wundert es mich, dass diese Empfehlungen bisher in den Medien keine Wellen geschlagen haben. Aber das kommt sicher bald. Momentan ist man halt noch mit Thüringen beschäftigt.