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Update
Geplante Steuerentlastung für Dienstfahrräder
Der geldwerte Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert werden. Auch Jobtickets sollen wieder steuerfrei werden.
Finanzausschuss des Deutschen Bundestages – 7.11.2018
Dies gilt nur für Dienstfahrräder, die dem Arbeitnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der Arbeitgeber übernimmt also die Leasingkosten zusätzlich zum Gehalt.
Bei Diesntfahrrädern (Fahrräder, E-Bikes und S-Pedelecs ), die über eine Gehaltsumwandlung finanziert werden, gilt die neue 0,25%-Versteuerung.
Meine u.a. Berechnungen basieren noch auf der 1%-Versteuerung. Heute ist das Dienstrad für den Arbeitnehmer viel attraktiver. Sobald ich Zeit habe, wird dieser Artikel aktualisiert.
Jobrad / Dienstrad
Seit einigen Monaten prüft mein Arbeitgeber, ob er seinen Mitarbeitern (also auch mir), über den Anbieter Jobrad ein Dienstradleasing anbieten möchte. Bei den Entscheidern und im Kollegenkreis gibt es viele Fragen.
Lohnt sich Fahrradleasing bzw. Jobrad für Angestellte überhaupt? Das ist die grundsätzliche Frage, die es zu beantworten gilt.
Wichtig zu erwähnen, und deshalb gleich zu Anfang: Die Nutzung eines Dienstrads verpflichtet niemanden, mit dem Rad zur Arbeit zu kommen, auch wenn das aus Gesundheits- und Umweltgründen grundsätzlich zu begrüßen ist. Auch verliert man weder das Anrecht auf einen Dienstwagen, so man es denn hat, oder auf ein Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel.
Dienstradleasing – was ist das?
Auch wenn ich mich hier nicht im Detail verlieren möchte, hier ein paar Infos zum Modell:
1%-Reglung
Dank einer Novellierung des Steuerrechts in 2012 findet § 8 Absatz 2 Satz 2 EStG wie bei Dienstwagen auch bei Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes Anwendung.
Das Dienstrad darf – muss aber nicht – für den Weg zur Arbeit genutzt werden. Es darf aber auch ohne Einschränkung privat genutzt werden.
Für den Arbeitnehmer bedeutet die Nutzung eines Dienstrads, dass der geldwerte Vorteil, welcher bei Bereitstellung eines Dienstrades durch die private Nutzung entsteht, mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises monatlich zu versteuern ist. Im Gegensatz zum Dienstwagen muss der Anfahrtsweg zur Arbeit aber nicht versteuert werden.
Leasingrate
Die monatliche Leasingrate bei Dienstradleasing (inklusive der Prämie für die Vollkaskoversicherung) wird durch den Arbeitgeber in Form einer Gehaltsumwandlung vom Gehalt einbehalten.
Hierfür vereinbart der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber arbeitsvertraglich eine Barlohnumwandlung. Das heißt, statt einen Teil des Gehalts ausbezahlt zu bekommen, erhält der Mitarbeiter künftig als Sachlohn das Dienstrad.
So sinkt die Berechnungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer zahlt also weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Gleichzeitig wird auch der Arbeitgeber beim Arbeitgeberanteil für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entlastet.
Die so verringerten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wirken sich geringfügig nachteilig auf die Altersrente aus – zumindest für Arbeitnehmer, die unter der Bemessungsgrundlage liegen. Dieser Effekt soll hier aber nicht weiter betrachtet werden.
Übrigens erlauben einige Arbeitgeber das Leasing von zwei oder mehr Fahrrädern in Form der Barlohnumwandlung gleichzeitig.
Mein Arbeitgeber – falls das Modell überhaupt kommt – wird aber nur ein Fahrrad pro Mitarbeiter erlauben.
Als weitere Einschränkung hat man bei uns entschieden, dass das Fahrrad nicht mehr als 5.000 EUR (Listenpreis incl. Zubehör) kosten darf. Außerdem dürfen keine E-Bikes, die mehr als 25 km/h fahren, geleast werden.
Das Modell Dienstradleasing
Wir überlegen, mit dem Anbieter Jobrad ins Geschäft zu kommen.
Das Jobrad-Modell sieht folgendermaßen aus:
- 36 Monate Laufzeit des Leasingvertrags
- Übernahmemöglichkeit des Fahrrads nach drei Jahren zu 17% des Listenpreises
(Jobrad trägt den geldwerten Vorteil zwischen den 17% und der von den Finanzbehörden angesetzten 40% Restwert) - Vollkaskoversicherungspflicht mit Mobilitätsgarantie (hier findest Du die Leistungsübersicht->)
Lohnt sich Dienstradleasing am Beispiel Jobrad?
Die monatliche Rate bzw. Belastung des Arbeitnehmers ist von vielen Faktoren abhängig:
- Listenpreis des Fahrrads (incl. Zubehör)
- Individueller Gegebenheiten wie Höhe des Gehalts, Steuerklasse etc. des Arbeitnehmers
- Ob der Arbeitgeber mehrwertsteuerabzugsfähig ist oder alternativ dennoch die Mehrwertsteuer übernimmt.
- Wer die Versicherungspämie zahlt (im Standard der Arbeitnehmer)
- Ob der Arbeitgeber einen Teil der monatlichen Leasingrate übernimmt (im Regelfall nicht)
Zuschüsse durch den Arbeitgeber, bspw. die Übernahme der kompletten oder halben Versicherungsprämie oder einen Teilbetrag zur monatlichen Leasingrate sind freiwillig. Firmen greifen in der Regel zu solchen Zuschüssen, um die Fahrradnutzung zu inzentiveren, bspw. wenn auf dem Firmengelände nicht genügend Parkraum zur Verfügung steht. Verzichtet jemand auf seinen Parkplatz, gibt es ggf. einen Zuschuss.
Bei meinem Arbeitgeber gibt es das (leider) nicht. Die Parameter sind folgendermaßen:
- Die Firma übernimmt die Mehrwertsteuer (obwohl wir nicht 100% mehrwertsteuerabzugsberechtigt sind).
- Die Vollkasko wird komplett vom Mitarbeiter getragen.
- Es gibt keinen Zuschuss der Firma zur monatlichen Leasingrate.
Lohnt sich das dann überhaupt? Das kann mit einem klaren Jein beantwortet werden.
Vergleicht man das Dienstradleasing, wie es bei uns angeboten werden soll, mit dem Barkauf zeigt der Leasingrechner von Jobrad – abhängig Gehaltshöhe, Steuerklasse etc – meist eine nette prozentuale Ersparnis.
Allerdings muss man im Kopf behalten, dass hier die Gesamtleasingrate der 36 Monate + die 17% Kaufpreis bei Leasingende mit dem Barkauf verglichen wird, bei dem zum Listenpreis eine Vollkaskoversicherung hinzu gerechnet ist.
Vergleicht man hingegen die Kosten für das Leasing (incl. Versicherung) + 17% Restwert mit dem Barkaufspreis beim Händler, ist das Dienstradleasing nicht unbedingt vorteilhaft, v.a. wenn es beim Barkauf einen Rabatt geben sollte.
Aber:
Beim Barkauf hat man keine Versicherung, wie in den ersten 36 Monaten beim Dienstradleasing.
Darüber hinaus – und das macht es in interessant – dürfte der reale Zeitwert des Dienstrads nach 36 Monaten in den allermeisten Fällen deutlich über den 17% liegen, für die man das Rad übernehmen kann. So kann man das Dienstrad am Schluss kaufen und mit Gewinn weiter veräußern. Schließlich kann man beim Arbeitgeber gleich wieder ein neues Rad leasen.
Schließlich ist der Barkauf, gerade für Kolleginnen und KollegInnen in unteren Gehaltsregionen, eine teure Angelegenheit. Den Kaufpreis auf 36 Monate gestreckt zu bekommen und gleichzeitig zu sparen, ist ein weiterer Vorteil.
Rechenbeispiele Dienstradleasing
Fahrrad-Listenpreis: EUR 3.000
Versicherung: zahlt Arbeitnehmer
Bei einem Direktkauf für EUR 3.000 müssten man zusätzlich EUR 337,85 in drei Jahren für eine vergleichbare Versicherung zahlen.
Arbeitnehmer, kirchensteuerplichtig, kein Kinderfreibetrag, gesetzlich krankenversichert.
Achtung: Kinderfreibeträge, Kirchensteuerpflicht, private Krankenversicherung sind nicht berücksichtigt, da das relativ geringen Einfluss auf die monatliche Nettobelastung hat.
Steuerkl. I/IV | Steuerkl. III | Steuerkl. V/VI | |
Gehalt/Monat | EUR 3.500,00 | EUR 3.500,00 | EUR 3.500,00 |
monatliche Nettobelastung |
EUR 60,77 | EUR 64,99 | EUR 55,85 |
Gesamtkosten(*) nach 36 Monaten |
EUR 2.697,72 | EUR 2.849,64 | EUR 2.520,60 |
Ersparnis zu bar | EUR 302,28 | EUR 150,36 | EUR 479,40 |
Ersparnis zu bar incl. Versicherung |
EUR 640,13 | EUR 488,21 | EUR 817,25 |
Steuerklasse II mit Kinderfreibetrag liegt etwas schlechter als Steuerklasse I, aber besser als Steuerklasse 3 in o.a. Tabelle.
(*)incl. 36 Monate Versicherung und 17% Kaufpreis bei Leasingende
Steuerkl. I/IV | Steuerkl. III | Steuerkl. V/VI | |
Gehalt/Monat | EUR 7.000,00 | EUR 7.000,00 | EUR 7.000,00 |
monatliche Nettobelastung |
EUR 64,16 | EUR 69,35 | EUR 64,17 |
Gesamtkosten(*) nach 36 Monaten |
EUR 2.819,76 | EUR 2.849,64 | EUR 2.520,60 |
Ersparnis zu bar | EUR 180,24 | EUR -6,60 | EUR 179,88 |
Ersparnis zu bar incl. Versicherung |
EUR 518,09 | EUR 331,25 | EUR 517,73 |
Steuerklasse II mit Kinderfreibetrag liegt etwas schlechter als Steuerklasse I, aber besser als Steuerklasse III in o.a. Tabelle.
(*)incl. 36 Monate Versicherung und 17% Kaufpreis bei Leasingende
Fazit
Dienstradleasing lohnt sich nicht unbedingt für alle. Jeder Fall ist u.a. abhängig von Gehalt und Steuerklasse einzeln zu betrachten.
Vorteilhaft ist aber, dass man den Kaufpreis bequem auf 36 Leasingraten gesplittet bekommt und dabei für die 36 Monate eine Vollkaskoversicherung erhält, die man beim Barkauf oben drauf rechnen müsste.
Verzichtet man beim Barkauf auf die Versicherung und kann einen hohen Barzahlungsrabatt aushandeln, sieht die Rechnung anders aus.
Interessant ist das Leasing aber auch dann im Vergleich, wenn man das Rad, das man für 17% Restwert gekauft hat, nach drei Jahren bspw. für 30% des Listenpreises weiter verkaufen kann.
Würde ich ein Rad leasen, falls mein Arbeitgeber es anbietet? Ja!
… und welches Rad würde ich leasen?
Ein Tern Vektron E-Bike bzw. E-Faltrad natürlich.
Der Podcast von CyclingClaude, Mitbewohnern und Gästen
hat jetzt ein eigenes zuhause!
Hallöchen,
die Versteuerung wurde ja „relaunched“. Wird es das versprochene Update des Artikels geben? Hast du ein Jobrad genommen? Bzw. hat dein Arbeitgeber den Vertrag geschlossen? Da ich aktuell Jobrad auf Herz & Niere prüfe, interessiert mich der Ausgang. Wenn, würde ich die Verantwortliche bei uns in der Firma sein….
Ride on & lieben Gruß
Sandra
Leider keine guten Nachrichten, Sandra.
https://cyclingclaude.de/2018/11/29/steuerbefreiung-von-dienstfahrraedern/
Leider bedeutet diese Regelung, dass weniger Sozialbeiträge abgeführt werden. Und das bedeutet dann am Ende des Arbeitslebens, dass man weniger Rente bekommt. ver.di hat dazu einige Rechnungen online.
Wir machen es nicht:
erstens ist das fahrrad in unserer Hausratversicherung inklusive und man MUSS bei Jobrad die Versicherung zahlen
2. der AG übernimm tkeinen Teil der Leasingrate
3. im Barkauf bekommen wir als Rabatt die 7%, die der Händler an Jobrad abführen muss zusätzlich zu unserem ausgehandelten Preisnachlass
4. Lohnumwandlung ist für die Altersvorsorge gedacht ud nicht für den privaten Konsum. Zudem bekommt man weniger Krankengeld, ALG, Rente
5. Und wer zahlt die Leasingrate bei längerer Krankheit oder frühzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen?
6. der steuerliche Vorteil ist bei uns marginal und rechterfigt nicht die freiwillige Bruttolohnminderung, die nunr dem AG nützt und den Sozialkassen und dem AN schadet
Ich habe mir eben eins bestellt und spare bei einem 3600 Euro Pedelec inkl. Vollkasko, knapp 1000 Euro gegenüber einem Barkauf (10Euro/Monat übernimmt mein Arbeitgeber).
„Interessant ist das Leasing aber auch dann im Vergleich, wenn man das Rad, das man für 17% Restwert gekauft hat, nach drei Jahren bspw. für 30% des Listenpreises weiter verkaufen kann.“
Das ist kein wirklich interessanter Vorteil, da ich auch ein bar gekauftes Bike dann zu 30% Restwert verkaufen kann.
Leasing lohnt sich meiner Meinung nur, wenn der AG die eingesparten Lohnnebenkosten an den Arbeitnehmer weiter gibt.
Das sehe ich anders. Wenn ich 17% bezahle und es für 30% verkaufe, habe ich 13% verdient. Dein bar gekauftes Bike hast Du voll bezahlt.
Claude, du tust so, als hättest Du in der Leasing Phase nichts für das Rad bezahlt. Hast Du aber. Die Restwert Betrachtung 30% zu 17% spielen überhaupt keine Rolle, weil sie für beide Varianten (Barkauf und Leasing) zutreffen. Du kannst/darfst sie nicht nur einseitig als „Vorteil“ des Leasings werten.
Es gibt aber einen Haken in deiner Rechnung, damit diese aufgeht müsstest du unbedingt verkaufen, in den meisten Fällen wird es aber wohl so sein, dass sich Menschen einfach für die Rückgabe entscheiden und einen neuen Leasingvertrag schließen. Und die 30% vom Neupreis als Privatverkäufer erscheinen eher unwahrscheinlich nach drei Jahren.
Dazu kommen noch Rabatte, welche bei Barzahlung üblich sind usw.,
am Ende eine Rechnung mit vielen Unbekannten.