• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen
  • Transparenzhinweis
Montag, August 8, 2022
CyclingClaude
  • Gravel, Allroad, Bikepacking
  • Bikefitting, Biometrie & Co.
  • Indoor
  • Abnehmen
  • Rezepte
  • Produkte
  • Urbane Mobilität
  • Tests
  • Bücher
  • Vätternrundan – 300 km um den See
  • Sarahs Velo Welt
CyclingClaude - Rennrad, Gravel, urbane Mobilität seit 2011
CyclingClaude
CyclingClaude
kein Ergebnis
Alles ansehen
Home Cycling Blog

Kampffahrer – der hiesigen Polizei egal

von Claude
23. Mai 2017
in Cycling Blog
Lesevergnügen: 3 Minuten
0
9

Opfer motorisierter Gewalt

Gerade beklagen wir den Tod von Julia Viellehner und Nicky Hayden. Der Unfalltod von Michele Scarponi liegt nur Wochen zurück, genau wie die motorisierte Gewalt gegen Toursieger Chris Froome.
Die prominenten Opfer der  Kampffahrer sind in aller Munde. Dass motorisierte Verkehrsteilnehmer auch in Deutschland täglich Radfahrer in schwierige Situationen bringen, oder gar gefährden, scheint niemanden wirklich zu interessieren, schon gar nicht die Polizei.
In Großbritannien gibt es Initiativen der Polizei um den Seitenabstand von 1,5 Metern zu kontrollieren und die Kraftfahrer zu erziehen.
In Frankfurt hingegen, wie unlängst im HR berichtet, konzentriert sich die Polizei auf das Kontrollieren von Rotlichtverstößen Frankfurter Radfahrer.

ähnlichePosts

Der Blog im Blog von CyclingClaude täglich neu

Der Blog-im-Blog KW 32/2022

8. August 2022

Eurobike mit der Rennrad-WG (Etappe 35)

3. August 2022

Interessiert doch nicht! Anscheinend auch in Dieburg.

Enges Überholen oder sonstige Verstöße im Straßenverkehr – für die hiesige Polizei anscheinend kein Problem bzw., wenn überhaupt, ein Kavaliersdelikt.
Am 30.4.2017 wurde in Babenhausen ein Radsportler, wohl durch Schneiden bzw. zu enges Überholen, vom Rad geholt. Selbiger Autofahrer hatte mich kurz zuvor ebenfalls eng überholt und in letzter Sekunde angehupt, um mich zu erschrecken.
Will man einen Überholvorgang durch Hupen ankündigen, hupt man nicht in allerletzter Sekunde um dann, ohne Gegenverkehr, dicht zu überholen.
„Fahrradjäger“ nannte ich den Zeitgenossen an diesem Tag. Heute möchte ich lieber „Kampffahrer“ sagen.
Jedenfalls war ich am 3. Mai von der Polizei in Dieburg schriftlich aufgefordert worden, eine Zeugenaussage zu machen. Der Brief ging bei mir am selben Tag raus. In meiner Antwort erstattete ich gleichzeitig Anzeige wegen des zu engen Überholens, für das ein Videodokument vorliegt.
Nehmen wir mal an, dass mein Schreiben am 5. Mai in Dieburg in der Eingangspost war. Bis zum 21. Mai hatte ich bzgl. meiner Anzeige nichts gehört.
Als ich am Sonntag auf dem Rückweg von meiner Streckenerkundung des Besi&Friends-Charity-Events durch Babenhausen fuhr, kam mir die Idee, vor Ort in Dieburg nachzufragen. Schließlich war es nicht weit und ich wollte noch etwas Kilometer machen.
Kaum war ich raus aus Babenhausen, stockte mir der Atem. Ein Porschefahrer im Gegenverkehr überholte eine Kolonne und kam mir auf meiner Spur entgegen. Statt zu Bremsen zog er durch. Ich hielt mein Rad in der Spur, mit dem Gedanken, in letzter Sekunde aufs Bankett ausweichen zu müssen. So was hatte ich noch nie erlebt!

Zum Glück ist alles gut gegangen, außer dass der Puls auf 180 war.
In Dieburg bei der Polizei angekommen, fragte ich den diensthabenden Oberkommissar(?) ob meine schriftliche Anzeige eingegangen sei. Er meinte, ich solle ab dem 30. Mai anrufen. Erst dann sei die Kollegin aus dem Urlaub zurück. Nur die könne mir Auskunft geben.
Danach wollte ich den Überholvorgang des Porsche anzeigen. Ich spielte das Video meiner Fly12 ab, das ich mir vor der Wache schnell aufs iPhone gezogen hatte (über das WLAN der Fly12). Der Polizist meinte, dass das allenfalls „Überholens bei unklarer Verkehrslage“ sei, für das es maximal ein kleines Bußgeld gäbe.
Auch gut, dachte ich, als der Polizist das Kennzeichen notierte und in seiner Wache verschwand.
Kurz darauf war er wieder da und meinte, dass der Bußgeldkatalog dafür kein Bußgeld vorsähe, weil keine Gefährdung vorgelegen habe.
„Gefährdung“ erklärte er mir, läge immer dann vor, wenn etwas passiert. Aber es sei ja nichts passiert und ich hätte nicht einmal einen Schlenker zum Ausweichen fahren müssen.
Übrigens, so erklärte er mir, sei das beim zu engen Überholen eines Radfahrers ähnlich. Solange nichts passiert, liegt keine Gefährdung vor und somit könne dann auch kein Bußgeld erhoben werden. Aha!
Frustriert durfte ich gehen.

Wurde ich veräppelt?

Was ich nun im Internet zu Bußgeldern lese, ist anders als das, was ich Sonntag in Dieburg erzählt bekommen hatte!
Überholen trotz unklarer Verkehrslage zieht ein Bußgeld von 100 EUR und ein Punkt in Flensburg nach sich. Gefährdung muss dabei nicht vorliegen! Liegt Gefährdung vor und gleichzeitig ein Überholverbot, sind 250 EUR fällig und es gibt einen Monat Fahrverbot.
Ähnliches gilt bei zu engem Überholen: Seitenabstand nicht eingehalten (1,5 m bei einspurigen Fahrzeugen  wie Fahrrad, Motorrad,…) wird mit 30 EUR belegt. Erfolgt der Überholvorgang bei unklarer Verkehrslage, also bspw. bei Gegenverkehr, wird es wesentlich teurer, je nachdem ob Gefährdung vorliegt.
Falls das stimmt, fühle ich mich von dem Dieburger Polizisten veräppelt. Er hätte die Sache aufnehmen müssen. Übrigens bin ich mir nicht sicher, ob nicht doch Gefährdung vorlag. Aber das kann ich schlecht beurteilen. Schließlich bin ich kein Jurist. Aber konnte der Porsche-Fahrer davon ausgehen, dass ich meinen Lenker fest – und damit die Spur – halten würde?
Liebe Damen und Herren der Polizei Dieburg, Ihre geschätzte Meinung würde mich nun wirklich interessieren.
 

vorheriges Posting

Besi&Friends Charity am 23.07.2017

nächstes Posting

Scherben – es wird immer schlimmer

ähnlich Artikel

Der Blog im Blog von CyclingClaude täglich neu

Der Blog-im-Blog KW 32/2022

8. August 2022

Eurobike mit der Rennrad-WG (Etappe 35)

3. August 2022
Der Blog im Blog von CyclingClaude täglich neu

Der Blog-im-Blog KW 31/2022

7. August 2022
nächstes Posting

Scherben - es wird immer schlimmer

shockstop komfort vorbau redshift gefedet gedämpft

Shockstop - mehr Komfort am Cockpit

Kommentare 9

  1. Dennis says:
    5 Jahren her

    Hallo Claude,
    bzgl. der Situation(en) auf der Straße und deiner geschilderten verliere ich als RR- & Autofahrer keine Worte.
    Eine relativ schnelle Antwort könnte es ggf. über Twitter geben, auch wenn dort wohl nur andere Polizeidienststellen vertreten sind.
    Beste Grüße, Dennis

    Antworten
  2. Patrick says:
    5 Jahren her

    Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht. In Hattersheim wurde ich einmal so eng überholt dass ich den Spiegel des Autofahrers mit der Hand ein klappen konnte. Die gerufene Polizei liegt mir allerdings na keine Anzeige zu erstatten weil ich schließlich den in Anführungszeichen Unfall verursacht hätte. Ich hätte ja schließlich mit Absicht den Spiegel des Autofahrers berührt und damit sei ich der Unfallverursacher. Ohne Worte. Über den viel zu dichten Abstand und eine Gefährdung wurde nicht weiter drauf eingegangen

    Antworten
  3. Patrick says:
    5 Jahren her

    Ganz vergessen: der Polizist fragte mich sogar noch warum ich überhaupt im Feierabend Verkehr Fahrrad fahre. Da wäre ich ja quasi selber Schuld und ich sollte doch in Zukunft besser darauf verzichten. Ein anderer Tip war auch: ich solle einfach in der Mitte der Straße fahren weil das wäre ja schließlich mein Recht. Unfassbar.

    Antworten
  4. gabiwinck says:
    5 Jahren her

    Wahnsinn … ich weiche wo immer es geht auf Radwege aus, bei uns allerdings oft keiner da oder dem Rad nicht grade abträglich … Löcher, Wurzeln … schnelles Fahren nicht drin …
    Ich muss aber auch sagen, dass manche Radfahrer es auf Zweikampf anlegen durch unvernünftiges Verhalten im Straßenverkehr … besonders italienische Radfahrer fahren gerne bei Rot über die Ampeln, in Zweier- oder sogar Dreierreihen, auch bei dichterem Verkehr. Wenn ich von mir sage, dass ich vernünftiges Verhalten zeige, so hab ich am Samstag in der Nacht – warum auch immer – äußerst hirnlos gehandelt: Weiße reflektierende Windjacke – Reißverschluss kaputt gegangen – Jacke unter das schwarze Fleece angezogen, damit sie nicht so flattert – auf Strecke verfahren – stehen geblieben am Straßenrand- rechts hohe Mauer – Rücklicht zwar an, aber starkes Blinklicht in Tasche, weil Halterung vergessen … gelbe reflektierende Jacke nicht mit – Auto von Hinten – auf mich zugefahren – sehr weit rechts – Schrecksekunden – Gedankenblitz – jetzt gleich hat er mich … zum Glück gut gegangen – Millimeter an mir vorbei – ich glaube, der Fahrer hat mich nicht mal gesehen – wie auch: Kleidung schwarz wie die Nacht, Rücklicht kann verwechselt werden mit den roten angeleuchteten Katzenaugen an der Mauer … bekomme immer noch Gänsehaut, wie knapp das war …
    Wünsche allen Radfahrern gute unfallfreie Fahrt !!!
    (ganzer Bericht: https://gabiwinck.wordpress.com/2017/05/23/umfallen-ist-wie-anlehnen-nur-spaeter/)

    Antworten
  5. basti says:
    5 Jahren her

    2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Das würde ich auf jeden fall ebenfalls anzeigen!!!!!!!!!

    Antworten
  6. Robert says:
    5 Jahren her

    Das Problem scheint zu sein, das es sich um eine allgemeine Arbeitsabwehrmasnahme handelt. Ich hatte auch in einer anderen Situationen das Problem, das versucht wurde das klein zu reden. Es liegt wohl daran das die Hessische Polizei nicht gut besetzt ist, viel schreibt und dann doch nichts passieren wird. Wurde auch mal gebeten die Anzeige in Bayern wo ich wohne auf zu geben, weil die Polizei mehr Zeit hätte.
    Wenn da nichts schriftlich kommt, versuchen die einen ab zu wimmeln, hat nichts mit dem Vergehen an sich zu tun.

    Antworten
  7. Stefan says:
    5 Jahren her

    Ich würde da mal über eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt nachdenken und/oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit und Unkenntnis
    https://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html

    Antworten
  8. Hubert Pieper says:
    5 Jahren her

    Claude,
    Dienstaufsichtsbeschwerde bitte.
    Der Beamte hatte -leider – keine Lust seinen Dienst zu verrichten.
    Gruß Hubi

    Antworten
  9. Joey says:
    5 Jahren her

    Klarer Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde!
    Es gibt übrigens auch Polizisten, die sich in solchen Sachen sehr pro bike engagieren. Ist also hoffentlich ein Einzelfall.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich stimme zu, dass meine IP-Adresse und eingegebenen Daten gespeichert werden dürfen.
Datenschutzerklärung

kein Ergebnis
Alles ansehen

Beliebt

  • Fahrrad-Geometrie fahrradgeometrie

    Bikefitting – Teil 5 – Fahrrad-Geometrie verständlich!

    0 geteilt
    teilen 0 Tweet 0
  • Wahoo ELEMNT ROAM Tipps & Tricks

    0 geteilt
    teilen 0 Tweet 0
  • Do it yourself: Di2 nachrüsten

    0 geteilt
    teilen 0 Tweet 0
  • Apple AirTag fürs Fahrrad?

    0 geteilt
    teilen 0 Tweet 0
  • Rouvy – Auf Augenhöhe mit Zwift?

    0 geteilt
    teilen 0 Tweet 0

Claude sagt Danke

Top Fahrrad-Blog 2021

Neueste Kommentare

  • Claude bei Der Blog-im-Blog KW 31/2022
  • Kurt bei Der Blog-im-Blog KW 31/2022
  • Claude bei Der Blog-im-Blog KW 31/2022
  • Thomas K. bei Der Blog-im-Blog KW 31/2022
  • Claude bei Dashcam-Rücklicht-Radar Garmin Varia RCT715 / RCT716

Neu

  • Der Blog-im-Blog KW 32/2022
  • Eurobike mit der Rennrad-WG (Etappe 35)
  • Der Blog-im-Blog KW 31/2022
  • Elite Justo Smarttrainer angetestet
  • Der Blog-im-Blog KW 30/2022

Über CyclingClaude

CyclingClaude Logo
Auf CyclingClaude findest Du Themen mit Schwerpunkt Rennrad, Gravel, Gadgets, Indoor, Training und Ernährung.
Im redaktionellen Teil gibt es KEINE bezahlten Artikel, Produkttests oder Empfehlungen. Solche Inhalte sind Werbung und klar und deutlich zu kennzeichnen.
Links zu Herstellern, Anbietern oder sonstigen Leistungserbringern im redaktionellen Teil von CyclingClaude sind Leserservice, könnten rechtlich aber als Werbung gelten. Deshalb weisen wir hiermit generell darauf hin.
Solltest Du Fragen zu den auf Cycling Claude behandelten Themen haben, benutze bitte die Kommentarfunktion unter dem entsprechenden Artikel.
Eine Bitte: Da CyclingClaude für alle Redakteure ein reines Freizeitvergnügen ist, bitten wir um Nachsicht, was Antwortzeiten oder irgendwelche erwarteten "Service Level" betrifft.

Ausgezeichnet

Top-Rennrad-Blog 2019
Top fahrrad blog
fahrrad.de Blogwahl 2021 Dritter Sieger

Blogger Kodex

Jeder Blogger ist Teil der (digitalen) Öffentlichkeit. Das eröffnet Möglichkeiten, bringt aber auch Verantwortung mit sich. Der Kodex des Wriders' Club soll zur Transparenz beitragen.
The Wriders' Club TWC
Deshalb bitte ich von Anfragen abzusehen, die "Gastbeiträge mit Do-Follow-Verlinkungen" vorschlagen - schon gar nicht zu Glückspiel- Betreibern. Auf so etwas antworte ich nicht.

Amazon Affiliate

CyclingClaude ist kostenlos. Es gibt keine "Bezahlschranke" wie bei anderen Online-Publikationen. Aber CyclingClaude Kosten decken. Server, Software, Rechtsberatung etc. sind leider nicht kostenlos. Zur Finanzierung findest Du in den Artikeln Affiliate-Links zu Amazon. CyclingClaude erhält von Amazon eine kleine Provision, falls Du über einen der Links bestellst. Für Dich wird Dein Einkauf aber nicht teurer. Ein Win-Win für beide. Vielen Dank dafür.
Mit Klick auf das Amazon-Logo kommst Du übrigens zu den Produktempfehlungen von CyclingClaude.
Amazon Affiliate Link
Amazon, das Amazon-Logo und Amazon.de sind eingetragene Marken von Amazon EU SARL und verbundenen Unternehmen.
  • Impressum
  • Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen
  • Datenschutzerklärung
  • Transparenzhinweis

© CyclingClaude - Onlinemagazin, Blog und Podcast für Rennrad, Gravel & Co.

kein Ergebnis
Alles ansehen
  • Gravel, Allroad, Bikepacking
  • Bikefitting, Biometrie & Co.
  • Indoor
  • Abnehmen
  • Rezepte
  • Produkte
  • Urbane Mobilität
  • Tests
  • Bücher
  • Vätternrundan – 300 km um den See
  • Sarahs Velo Welt

© CyclingClaude - Onlinemagazin, Blog und Podcast für Rennrad, Gravel & Co.

Welcome Back!

Login to your account below

Forgotten Password?

Retrieve your password

Please enter your username or email address to reset your password.

Log In
Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

CyclingClaude nutzt Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere helfen, diese Website und Dein Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Es besteht keine Verpflichtung, der Verarbeitung Ihrer Daten zuzustimmen, um dieses Angebot nutzen zu können. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur essenzielle Cookies akzeptieren

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Es besteht keine Verpflichtung, der Verarbeitung Ihrer Daten zuzustimmen, um dieses Angebot nutzen zu können. Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer. Hier findest Du eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Du kannst Deine Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder Dir weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur essenzielle Cookies akzeptieren

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website, Impressum
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 365 Tage

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy?hl=de
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre

Marketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google, das für Ad-Targeting und Anzeigenmessung verwendet wird.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy?hl=de
Host(s) doubleclick.net
Cookie Name DSID, IDE
Cookie Laufzeit 1 Jahr

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland
Zweck Wird verwendet, um Facebook-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://www.facebook.com/privacy/explanation
Host(s) .facebook.com
Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird zum Entsperren von Google Maps-Inhalten verwendet.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) .google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate
Akzeptieren
Name
Anbieter Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland
Zweck Wird verwendet, um Instagram-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://www.instagram.com/legal/privacy/
Host(s) .instagram.com
Cookie Name pigeon_state
Cookie Laufzeit Sitzung
Akzeptieren
Name
Anbieter Openstreetmap Foundation, St John’s Innovation Centre, Cowley Road, Cambridge CB4 0WS, United Kingdom
Zweck Wird verwendet, um OpenStreetMap-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://wiki.osmfoundation.org/wiki/Privacy_Policy
Host(s) .openstreetmap.org
Cookie Name _osm_location, _osm_session, _osm_totp_token, _osm_welcome, _pk_id., _pk_ref., _pk_ses., qos_token
Cookie Laufzeit 1-10 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street, Dublin 2, D02 AX07, Ireland
Zweck Wird verwendet, um Twitter-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://twitter.com/privacy
Host(s) .twimg.com, .twitter.com
Cookie Name __widgetsettings, local_storage_support_test
Cookie Laufzeit Unbegrenzt
Akzeptieren
Name
Anbieter Vimeo Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA
Zweck Wird verwendet, um Vimeo-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://vimeo.com/privacy
Host(s) player.vimeo.com
Cookie Name vuid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung Impressum